Hallo pitti42,
hinsichtlich der Fragen zum Krankengeld und Arbeitslosengeld kann ich Sie leider nur an die jeweils zuständigen Träger (Krankenkasse und Arbeitsagentur) verweisen.
Sollten Sie (trotz der Reha und der Entlassung als arbeitsfähig) der Auffassung sein, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht nur vorübergehend erwerbsgemindert sind, können Sie auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Weitere Informationen hierzu (insbesondere auch zum weiteren Verfahrensablauf) erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Als "letzter Ausweg" wäre letztlich auch noch die bereits von "Unbekannt" genannte Möglichkeit des Bezuges von ALG II zu nennen.