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Arbeitslosengeld oder Harz IV nach befristeter EM Rente

von schwarzerengel4804.08.2008 | 12:47
1314 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe keine Informationen gefunden zu diesem Thema. Und zwar habe ich noch folgende Frage. Wenn man nach 6 Jahren voller Erwerbsminderungsrente wieder Arbeitsfähig ist und keinen Arbeitsplatz mehr hat weil gekündigt wie hoch ist da das Arbeitslosengeld und wie wird es berechnet. oder bekommt man dann Harz IV ? Habe noch kein Arbeitslosengeld vorher bezogen. Bin nach 78 Wochen Krankengeld sofort in Rente. schwarzerengel48

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Anspruch auf AloGeld 1, den man vor einer EM-RT auf Zeit erwirtschaftet hat, bleibt bestehen, da die RT ein Verlängerungstatbestand für den Bemessungszeitraum des AlGeldes 1 ist. Wie hoch das AloGeld sein wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer AfA.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

RT steht für Rente. Ich dachte das wäre bekannt. Ich benutze i.d.R. wenig Abkürzungen, aber bei gängigen Begriffen wende ich sie doch an.

6 Antworten

möchte nicht dumm sterbenam 04.08.2008 | 22:31
Für was steht die Abkürzung RT?
Schadeam 05.08.2008 | 07:35
im Zusammenhang mit der Überschrift und der Fragestellung kann RT doch nur als Abkürzung für Rente gemeint sein :-))
kann jetzt klug weiter lebenam 05.08.2008 | 14:53
Ich dachte mir zwar, dass es Rente heißen sollte, war mir aber nicht sicher. Sieht auch irgendwie komisch aus: RT = Rente; Rte oder Rt würde sich eher selbst erklären. Ich nehme daher an, dass RT ein betriebsinterne Abkürzung innerhalb der DRV ist.
Rosannaam 05.08.2008 | 15:35
SO ist es. :-))
Schlaumaieram 05.08.2008 | 20:33
Seit 2003 zahlt die Rentenversicherung, bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nach einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
schwarzerengel48am 06.08.2008 | 10:06
Habe ich auch gelesen. NUR ich war im Unfallopferforum da sagte man mir Harz IV??? Habe aber in den Erwerbsminderung-informationen gelesen das so wie ihr sagt seid 2003 Beiträge gezahlt werden. Dann ist ja gut dann fällt man wenigstens erst einmal nicht ganz so tief in ein Loch. Habe ja noch Zeit bis 2010 aber möchte schon vorher mich informieren was ist wenn...! Danke für die Antworten und großes Lob an die die sich hier um die Fragen kümmern und vor allem an die Macher dieses Forum. schwarzerengel48
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