Hallo,
Ihr Vater bekommt während der Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes, ähnlich dem Arbeitsentgelt. Ist der Anspruch vor oder während der Reha erschöpft, erhält er Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung in Höhe des Arbeitslosengeldes. Das notwendige Formular G 510 sollten von Ihrem Vater mit einer Kopie der Arbeitslosenleistung eingereicht werden.