Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Ihr Arbeitsvertrag über die Altersteilzeitarbeit den gesetzlichen Vorschriften (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG) entspricht, haben Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Auslaufen des Altersteilzeit-Arbeitsvertrages einen Altersrentenanspruch, vermutlich einen Anspruch auf "Altersrente nach Altersteilzeitarbeit". Die dafür erforderlichen Voraussetzungen gehen durch eine sich anschließende Zeit der Arbeitslosigkeit nicht verloren, so dass Sie am Ende des Leistungsbezuges nach derzeitigem Recht die Altersrente beanspruchen können.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.
Die Grundsätze kennen Sie offensichtlich. Bitte erörtern Sie die Frage des Zeitpunkts der Meldung mit der Agentur für Arbeit, bevor Sie sich letztendlich entscheiden, wie Ihre weitere Lebensplanung nach dem 31.12.2011 aussieht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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