Die Arbeitslosenversicherung ist mit einer Kaslko Versicherung für ein KFZ vergleichbar - man sichert sich also gegen ein bestimmtes Risko (Unfall oder eben ALO ) ab - und zahlt dafür Beiträge.
Es ist weder für einen älteren Autofahrer möglich, sich bei einem unfallfreien Leben an seine Versicherung zu wenden, um die bis dato entrichtetetn Kasko Beiträge rückerstattet zu bekommen, noch für einen versicherungspflichtigen AN, der nie ALO war, sich seine Beiträge zur Agentur für Arbeit erstatten zu lassen.
I.Ü. wird den bisherigen Ausführungen zugestimmt.
MfG