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Experten-Antwort

Arbeitslosenzeit- privat finanzierten Berufsabschluss

von Kyffhäuser30.06.2024 | 19:45
171 Ansichten
3 Antworten

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Ich war wenige Monate arbeitslos und habe während dieser Zeit eine von mir finanzierten Berufsabschluss gemacht. Wird dieser Abschluss mit höheren Rentenpunkten bewertet bzw wird es bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kyffhäuser,

das kann nur Ihr Rentenversicherungsträger anhand der konkreten Umstände und Ausgestaltung der Ausbildung prüfen. Pauschale Aussagen sind dazu hier im Forum leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich daher für eine Kontenklärung direkt an Ihren zuständigen Träger. Sie können dafür auch die Online-Dienste nutzen, dann wird Ihre Anfrage anhand Ihrer Versicherungsnummer dem richtigen Träger zugeleitet:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/antrag_stellen.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kommt drauf anam 30.06.2024 | 20:10
Wenn diese "wenigen Monate" schon mit Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitslosengeld 1 belegt sind, dann wohl nicht. Ansonsten kommt es darauf an, ob die DRV diese Zeiten als Berufsausbildung anerkennt oder nicht.
Königam 30.06.2024 | 20:13
Da keine Beiträge gezahlt wurden, dürfte es sich nur um Schulzeiten handeln. Ob diese dann zu einer Rentenerhöhung führen, werden Sie dann erfahren, wenn über diese Zeiten von Ihrem zuständigen Rententräger entschieden wurde und Sie eine aktualisierte Rentenauskunft vorliegen haben. Reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein und vertrödeln Sie nicht Ihre Zeit in einem anonymen Forum, in dem Sie keine rechtssichere Antwort erhalten werden.
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