Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von Sebastian16.04.2007 | 12:14
2349 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ist es sinnvoll, nach dem Auslaufen von ALG I sich weiter arbeitslos zu melden (wenn keine Bedürftigkeit und kein Anspruch auf ALG II vorliegt), unter dem Gesichtspunkt, für den Fall der Fälle die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten. Ich habe gelesen, dass dazu in den letzten 5 Jahren 36 Monate "Pflichtbeiträge" notwendig sind. Zählt Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in diesem Sinne als "Pflichtbeitragszeit"?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Sebastian,

Sie sollten sich nach dem Auslaufen des ALG I weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos mel-den.

Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge ge-zahlt worden sind. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten (§ 55 Abs. 1 SGB VI). Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind hiervon nicht erfasst.

Diese Zeit kann aber ggf. als Anrechnungszeit anerkannt werden.

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte u.a. wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht be-zogen haben (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI).

Für Versicherte, deren Arbeitslosigkeit vor dem 1. Januar 2008 begonnen hat und die vor dem 2. Januar 1950 geboren sind, gelten vereinfachte Regelungen zur Anerkennung der Zeiten der Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres als Anrechnungszeiten.

Besteht der Anspruch auf einen öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht, sollte regelmäßig die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Sie sollten sich auf jeden Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten las-sen, damit Sie den Versicherungsschutz ggf. nicht verlieren.

Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auf der Homepage www.ihre-vorsorge.de in der Rubrik 'Service' – 'Beratungsstellen' ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Ausführungen finden Sie in § 252 Abs. 8 SGB VI.

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Siggiam 17.04.2007 | 11:03
Für Versicherte, deren Arbeitslosigkeit vor dem 1. Januar 2008 begonnen hat und die vor dem 2. Januar 1950 geboren sind, gelten vereinfachte Regelungen zur Anerkennung der Zeiten der Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres als Anrechnungszeit. Wo kann man diese Regelungen nachlesen?
Lisaam 17.04.2007 | 11:20
Vielleicht hilft dieses? Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Freundl.Gruß Lisa
Emma59am 17.04.2007 | 14:26
Hallo Sebastian, leider habe ich auch mal den Fehler gemacht und mich nicht Arbeitsuchend gemeldet. Mein Mann dachte damals. auch es muss nicht sein, wenn man kein Geld mehr erhält. Aber bei meiner Gerichtsverh. wegen EM.Rente gab mir sogar der Richter den Tipp, mich sofort Arbeitsuchend zu melden, ich hatte damals noch genau 9 Tage Zeit, also habe ich es auch gemacht und nun wird es mit angerechnet, da meine Rentensache noch läuft, hätte ich das nicht gemacht, hätte ich alle Rechte auf EM.verloren. Aber erkundige Dich mal beim AA. die können Dir das auch sagen. Gruß Emma
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026