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Arbeitslosigkeit und Medizinisches Gutachten

von Mia20.05.2023 | 18:58
618 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe nach meiner Aussteuerung nun AG1 beantragt! Da ich einen Reha Entlassbericht habe über ein Leistungsvermögen von 3- unter 6 Stunden für leichte Tätigkekten wurde kein wekteres Gutachten vom MD der AA erstellt! Aber es wäre doch wichtig eine ergänzende Beurteilung von meinem Leistungsbild zu erstellen...die Zuständige Arbeitsvermittlerin hat die Unterlagen beim MD zurückgezogen mit der Sussage Entlassbericht liegt vor! Jetzt schicken dje mir lauter unzumutbare Stellen zu. Kann ich ejne Begutachtung beim MD bkm AA einfordern? Und ist das rechtens das die Vermittlerin meinen Entlassbericht in die Hände bekommt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe USer,

wen es betrifft: Ohne Kenntnis der Hintergründe sollte man aufpassen, jemanden als "arbeitsscheu" zu bezeichnen. Wir pflegen hier einen respektvollen Umgangston und bitten um sachliche Antworten. Nicht entsprechende Antworten habe ich gelöscht.

Ein schönes Wocheneende

Ihr Admin

5 Antworten

Falsches Forumam 20.05.2023 | 19:04
Bitte lesen und verstehen. Die ist ein Rentenforum, in dem Angelegenheiten der AfA von Experten weder beurteilt noch kommentiert werden.
Abschlägeam 20.05.2023 | 19:43
Hallo Mia, wenn Sie meinen, erwerbsgemindert zu sein, müssen Sie bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Erst daran (halbe EM/volle EM oder auch gar keine EM) hat sich dann auch die Agentur für Arbeit zu halten. So lange also ein Anspruch auf ALG1 besteht, haben Sie darauf Anspruch. Und müssen sich auch der Vermittlung zur Verfügung stellen. NICHT erwerbsgemindert ist jemand, der unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch in der Lage ist, regelmäßig mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. §145 SGB III greift nach Aussteuerung nur, wenn Sie weiterhin auch Arbeitsunfähig (durch z.B. Ihre Fachärzte festgestellt) sind, und dann der MD der Agentur für Arbeit ein Verfahren zur Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit eingeleitet wird. Durch den vorliegenden Rehabericht sieht es bei Ihnen wohl zunächst so aus, als seien Sie NICHT erwerbsgemindert. Ob diese Einschätzung dann auch dem MD zunächst reicht/reichen kann, können Sie in den Arbeitsanweisungen der Agentur für Arbeit zu diesem § nachlesen. https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf hier noch etwas mehr, was dieser § ansonsten bedeutet und wann er angewendet werden kann: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie ansonsten bei der Agentur für Arbeit haben, müssten Sie dort erfragen, das kann die DRV nicht beurteilen. Oder aber eben, Sie stellen nun einen Antrag auf EM-Rente, dann wird es von 'ganz oben' (nämlich der DRV) entschieden. Viel Erfolg und alles Gute!
Warioram 20.05.2023 | 20:37
Waren die Guckis wieder zu schnell drübergeflogen,unter 6 Stunden wäre immerhin teilweise ewm.
Abschlägeam 20.05.2023 | 20:42
Durch den vorliegenden Rehabericht sieht es bei Ihnen wohl zunächst so aus, als seien Sie NICHT erwerbsgemindert.
Waren die Guckis wieder zu schnell drübergeflogen,unter 6 Stunden wäre immerhin teilweise ewm.
Ja. Sorry. Danke für das Aufpassen und 'korrigieren' :-)
Ergänzungam 21.05.2023 | 08:25
Außer dem User @Abschläge, der zu allem seinen Senf hinzugibt, aber der ist auch kein Experte und hat wohl eher ein Anerkennungsdefizit.
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