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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit vor Rente

von angi5702.02.2019 | 15:18
92 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag Ich bin im Juni 1957 geboren und habe im Juni 2019 meine 45 Beitragsjahre vollzählig. Die "Abschlagsfreie Rente" ist ab 01.05.2021 möglich. Es kann durchaus möglich sein, dass ich nächstes Jahr arbeitslos werde. Nun meine Frage : Kann ich ALG 1 dann beantragen, bis zum Rentenbeginn 01.05.2021 (Abschlagsfreie Rente) ??? Ich habe in der Zeitung gelesen, dass dies nicht gehen würde ! Betrifft das eventuell nur, wenn die 45 Jahre noch nicht voll sind ? Kann mir vielleicht jemand eine klärende Antwort geben ? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2019 | 12:17

1. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Versicherungsjahre. Auf diese Wartezeit werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nur unter bestimmten Voraussetzungen (Geschäftsaufgabe/ Insolvenz des Arbeitgebers) berücksichtigt.

2. Aufgrund Ihrer Schilderung haben Sie jedoch die Wartezeit vor dem ggf. beginnenden Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes erfüllt, so dass der Bezug des Arbeitslosengeldes für die Erfüllung der Wartezeit nicht mehr erforderlich ist.

3 Antworten

chiam 02.02.2019 | 15:29
„Späte“ Phasen der Arbeitslosigkeit zählen nicht mehr zu den 45 Jahren. Wenn Sie die 45 Jahre aber vorher schon beisammen haben, betrifft Sie das nicht.
Klärende Antwortam 02.02.2019 | 15:56
—————————————————————————————————————————————————— Hallo @angi57 Aufgrund Ihres Geburtsjahrganges können Sie mit 63+10 Monate abschlagsfrei oder Regelaltersrente mit 65+11 Monate beziehen. Da Sie dann die 45 Jahre, bzw. mindestens 540 Monate Beitragszeiten nachweisen können, spielt eine eventuelle ALG1 Zeit danach keine Rolle. Wenn Sie mit diesem gekürzten Einkommen weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ist es ok, zumal weiterhin zwar gekürzte RV-Beiträge vom Jobcenter an die DRV überwiesen werden, diese aber weiter Entgeltpunkte generieren, bis Sie den Rentenantrag für Besonders langjähriger Versicherte stellen. (Siehe Link: https://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-berechnung/) Mit freundlichen Grüßen Ein langjähriger Leser dieses Forums
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