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Arbeitslosmeldung nach Altersteilzeit

von P. Johann20.04.2009 | 08:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 1950 geboren und habe mit meinem Abeitsgeber vor dem 01.01.2004 einen Altersteilzeitvertrag mit einer Laufzeit v. 01.08.2005 bis 31.07.2010 abgeschlossen.Somit könnte ich ab 01.08.2010 eine gesetzliche Rente nach ATZ beantragen/beziehen. In § 10 meines Altersteilzeitvertrages steht jedoch folgender Wortlaut: *Ende des Altersteilzeitvertrages* Das Altersteilzeitverhältnis dauert 60 Monate und endet ohne Kündigung am 31.Juli 2010. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zum 01.08.2010 gesetzliche Rente zu beantragen. Da ich ab 08.2010 jedoch einen Rentenabschlag von 18 % in Kauf nehmen müsste, trage ich mich mit dem Gedanken, mich ab 01.08.2010 arbeitslos zu melden und habe deshalb folgende Frage : Schließt die Aussage des §10 in meinem Alterteilzeitvertrag mich davon aus, daß ich mich trotzdem ab 01.08.2010 arbeitslos melde ? Für Beantwortung meiner Frage danke ich im voraus.

4 Antworten

Falsches Forumam 20.04.2009 | 08:52
Diese Frage müssen sie an die zuständige Stelle richten, an die Agentur für Arbeit.Mit dem Forum der Rentenversicherung hat dies gar nichts zu tun.
Knut Rassmussenam 20.04.2009 | 09:21
@ Assdorf Das wäre dann aber eine Verletzung von vertraglichen Pflichten. @ Herr Johann: Entweder Sie schlucken diese bittere Pille - schließlich haben Sie unterschrieben - oder lassen den Vertrag anwaltlich prüfen. Möglicherweise ist diese Klausel zu beanstanden unter Hinweis auf § 41 SGB VI.
Keith Moonam 20.04.2009 | 09:17
Sehr geehrter Herr Johann, bitte lassen Sie sich von dem Zwischenrufer nicht verunsichern, selbstverständlich sind sie hier im richtigen Forum, denn ihre Fragestellung hängt ja direkt mit dem Beginn Ihrer Rente zusammen. Durch den Passus im Altersteilzeitvertrag möchte ihr Arbeitgeber lediglich verhindern, das er sie nach dem Ende der Altersteilzeit wieder (vollzeit-)beschäftigen muss. Ob Sie danach nun direkt in Rente gehen möchten oder erst einen Umweg über die Agentur für Arbeit einschlagen, kann ihm relativ egal sein, insoweit müssen Sie keine Konsequenzen befürchten. Allerdings hat ihre beabsichtigte Arbeitslosmeldung durchaus Konsequenzen für Sie, denn Sie müssen damit rechnen, eine Sperrzeit aufgebrummt zu bekommen, denn ihre Unterschrift unter dem Altersteilzeitvertrag ist streng genommen nichts anderes als ihr Einverständnis zur Kündigung im beiderseitigem Einvernehmen zum 01.08.2010. Desweiteren richtet sich die Höhe ihrer Alg-bezüge nach dem Altersteilzeitentgelt und dürfte daher deutllich niedriger ausfallen als bei einer vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung. Und drittens ist eine Arbeitslosmeldung auch ab 60 heute kein Zuckerschlecken mehr, weil sie durch den Wegfall des § 428 SGB III als weiterhin voll vermittelbar gelten und alle durch die Agentur für Arbeit auferlegten Pflichten erfüllen müssen, zum Beispiel der Nachweis von Eigenbemühungen oder der Besuch von Fortbildungskursen. Lassen Sie sich am besten voher durch eine örtliche Beratungsstelle der DRV ausrechnen, was in ihrem Fall die anschliessende Zeit der Arbeitslosigkeit bei ihrer Rente zusätzlich bringt (durch weitere Beiträge und durch den niedrigeren Rentenabschlag), vergleichen das Ergebnis mit den verminderten Bezügen während der Arbeitslosigkeit und treffen erstr dann die für sie richtige Entscheidung.
Assdorfam 20.04.2009 | 09:07
Hallo Johann, zunächst lassen Sie sich nicht irritieren von Wichtigtuern, die auf das "falsche Forum" hinweisen. Selbstverständlich dürfen Sie hier Hilfe erwarten. Das ATZ-Gesetz sagt lediglich aus, dass am Ende der vereinbarten Altersteilzeit ein Rentenanspruch, wenn auch mit Abschlägen, bestehen muss. Das ist bei Ihnen der Fall. Niemand kann Sie jedoch davon abhalten, sich arbeitslos zu melden. Bedenken Sie aber, dass das Arbeitslosengeld nach der Hälfte Ihres ursprünglichen Gehalts bemessen wird.
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