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Arbeitslosmeldung nach Studienende verpasst - welche Konsequenzen hat das für die Rentenversicherung

von Amarenl13.04.2010 | 12:29
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2 Antworten

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Ich habe im November vergangenen Jahres mein Masterstudium beendet (mit 25 Jahren) und bin seither ergebnislos auf der Suche nach einer Anstellung. Im Eifer des Bewerbungsgefechts hatte ich ganz vergessen, mich arbeitslos/-suchend zu melden, zumal dies lediglich in Bezug auf die Rentenversicherung für mich von belang wäre, da ich keine Ansprüche auf Leistungen habe und auch keine Vermittlungshilfe durch die Arbeitsagentur wünsche. Eine nachträgliche Arbeitslosenmeldung ist nicht möglich, d.h. dass bereits eine Lücke im Rentenverlauf von 5 Monaten entstanden ist. Lohnt es sich, mich trotzdem noch arbeitslos zu melden? Wie wirkt sich eine solche Lücke auf die spätere Rente aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit werden nur anerkannt, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst unterbrochen würde.

(Dies gilt nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres.)

1 Antworten

Feliam 13.04.2010 | 14:12
Das heißt für Sie, dass die Meldung beim AA rentenrechtlich gesehen überhaupt keine Bedeutung hat, es sei denn, vor Beginn des Studiums oder während des Studiums wären Sie schon versicherungspflichtig gewesen. Dann hätten Sie sich aber auch nahtlos beim AA melden müssen. So haben Sie nun eine Lücke im Versicherungsverlauf, die für immer bleibt, aber Sie haben ja noch den Rest Ihres Lebens Zeit, die paar Monate durch eigene Anstrengungen "rauszuholen". Ein Rentenanspruch besteht ja auch erst nach der Zahlung von 60 Monaten Beiträgen und dazu hätte die Zeit der Arbeitslosigkeit sowieso nicht mitgezählt. Also machen Sie sich keine Sorgen, aber dafür hoffentlich bald an die Arbeit! ;-)
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