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Zur Experten-Antwort springenHallo Mathilda,
inwieweit für die Bearbeitung Ihres Weitergewährungsantrages eine Begutachtung erforderlich ist, entscheidet der ärztliche Dienst des zuständigen Trägers. Eine Aussage kann von hier aus nicht getroffen werden. Hinsichtlich des verschlossenen Arbeitsmarkt werden derzeit keine zusätzlichen Ermittlungen durchgeführt.
Nein, nicht der Sachbearbeiter entscheiet nach eigenem Ermessen, sondern jede DRV hat andere Regelungen. Z.B. wird bei manchen RV-Trägern nur dann nachuntersucht (bei Arbeitsmarktrenten), wenn längstens 3 Jahre zuvor eine Besserung NICHT UNWAHRSCHEINLICH war. War sie aber unwahrscheinlich, erfolgt nur eine Weiterbewilligung für die nächsten 3 Jahre. Andere RV-Träger wiederum machen bei einem Weitergewährungsantrag grundsätzlich eine Arztvorlage oder vom SMD wird eine körperliche Untersuchung veranlaßt. Es gibt keine Regel ohne Ausnahmen." Ob Sie zum Gutachter müssen oder nicht, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter individuell" Das entscheidet sicher NICHT ein Sachbearbeiter sondern der med. Dienst ( also ein Arzt ) im Hause der Rentenversicherung dem alle med. Unterlagen vorliegen.Es werden aber nicht alle Fälle dem medizinischen Dienst vorgelegt. Die Vorauswahl trifft der Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen.
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