Hallo Lunacita,
solange Sie weiterhin auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten und der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie keine Beschäftigung anbieten kann, wird die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter gezahlt.
Ob durch eine Operation (und ggf. anschließender Rehabilitation) eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit auf mindestens sechs Stunden täglich erreicht werden kann, kann hier nicht beurteilt werden.