Man sollte doch bei allem Verständnis etwas sachlich bleiben. Die sogenannte Arbeitsmarktrente gibt es unter gewissen Voraussetzungen bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie können dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, auch wenn Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind. Können Sie jedoch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, spielt die Arbeitsmarktlage keine Rolle. Bei einer persönlichen Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann man Ihnen das ganze nochmals ausführlicher erklären. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.