Ein neuer Antrag ist nicht notwendig. Der Anspruch auf EM-Rente besteht weiterhin dem Grunde nach, diese wird jedoch wegen Zusammentreffen mit Arbeitslosgengeld nicht gezahlt. Sofern die EM-Rente zeitlich befristet wurde (wovon auszugehen ist, da es sich um eine EM-Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes handelt) sollten Sie ca. 3 Monate vor Ablauf der Zeitrente einen neuen Antrag stellen.
Wegen evtl. weiterer Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihr Grundsicherungsamt.
Ein Minijob (400 EUR) ist rentenunschädlich.