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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Wahrheit05.06.2011 | 13:36
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Hallo, meine teilweise EM-Rente habe ich auf Dauer erhalten, also unbefristet. Weil ich damals arbeitslos war, erhielt ich die volle Erwerbsminderung auf Zeit (bis 03/2012), also die Arbeitsmarktrente. Mein Arbeitsamt sagte mir damals, dass ich mich nicht mehr arbeitslos melden muss, erst wenn die Rente ausläuft, und nicht weiter gewährt wird, die haben meinen Rentenbescheid kopiert und das war`s! Ist das richtig, beim Verlängerungsantrag R120 steht jetzt unter dem Punkt 3.2 „Sind Sie bei der Agentur für Arbeit, einer Kommune oder eine Arbeitsgemeinschaft als arbeitsuchend gemeldet? Was ist jetzt richtig, ich habe natürlich der Aussage vom Arbeitsamt geglaubt! Habe ich jetzt Nachteile, soll ich mich jetzt sofort arbeitssuchend melden, weil ich ja 3-6 Std. täglich lt. Gutachten arbeiten kann. Vielen Dank für Eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus der Formulierung der Gesetzesbegründung, wonach Versicherte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wenn sie das verbliebene Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich wegen "Arbeitslosigkeit" nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, kann nicht gefolgt werden, dass der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung nur bejaht werden kann, wenn Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 SGB III vorliegt. Arbeitslos im Sinne der rentenrechtlich relevanten konkreten Betrachtungsweise ist demnach derjenige Versicherte, der

- arbeitslos gemeldet ist,

- dauernd arbeitsunfähig krank ist und dessen Arbeitsverhältnis nur noch aus formalen Gründen besteht oder

- in keinem Beschäftigungsverhältnis steht.

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4 Antworten

Max Zahnam 05.06.2011 | 14:26
Also ich find es toll, wenn der Arbeitsmarkt eine Rente zahlt.
Volkeram 05.06.2011 | 16:30
Lange Rede kurzer Sinn : Nein, Sie brauchen sich natürlich bei einer " Arbeitsmarktrente " nicht mehr bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend oder sonst wie melden. Die Logik und der gesunde Menschenverstand alleine sagt einem das doch schon alleine deshalb, das wenn der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt sich man bei der AfA nicht mehr melden muss...... Die Auskunft die man ihnen also seinerzeit dort gegeben hat war und ist völlig richtig. Beim Verlängerungsantrag und unter dem Punkt 3.2 geben Sie dann einfach an : nein
zeldaam 05.06.2011 | 16:21
Hallo „Wahrheit“, einen hundertprozentigen Rat kann ich Ihnen für diese Situation auch nicht geben. Ich finde jedoch, dass die Agentur für Arbeit es sich mal wieder sehr leicht gemacht hat: Keine Arbeit mehr mit einem ohnehin schlecht vermittelbaren, gesundheitlich eingeschränkten Versicherten und noch ein Erfolg für die Statistik- ein Arbeitsloser weniger. Aber irgendwo müssen die Erfolgsmeldungen ja her kommen…. Das hilft Ihnen jetzt aber auch nicht weiter. Fakt ist, dass Sie Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung nur deswegen erhalten, da Sie auf dem Arbeitsmarkt keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz innehaben bzw. Ihnen ein derartiger Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kann / konnte. (Und die Vermittlung jetzt erst gar nicht mehr erfolgen kann, da Sie nicht mehr gemeldet sind. Fakt ist auch, dass die Rentenversicherungsträger (auch die DRV Bund) DERZEIT bei Weitergewährungsanträgen nicht nachprüfen, ob ein Teilzeitarbeitsplatz ab dem Zeitpunkt der Weitergewährung zur Verfügung steht. DERZEIT wird von einem „verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt“ ausgegangen. Das „DERZEIT“ ist willentlich groß geschrieben, da ich Ihnen nicht sagen kann wie in einem halben / dreiviertel Jahr (Befristung bis 03/2012) verfahren wird. Wenn man den tollen Statistiken zum Arbeitsmarkt glaubt, gibt es ja immer weniger Arbeitslose. Vielleicht kommt man in Zukunft auf die Idee, auch gesundheitlich eingeschränkte Versicherte auf einmal wieder auf einen Teilzeitarbeitsplatz vermitteln zu können ??? Mein persönlicher Rat „unter totalem Ausschluss einer Haftung“: Melden Sie sich bitte bei der Agentur für Arbeit wieder arbeitslos, dann sind Sie auf der sicheren Seite (auch wenn Sie sich damit dort sicher keine Freunde machen). Gegebenenfalls können Sie ja vorher bei der Rentenversicherung nachfragen, denn diese entscheidet über die Weitergewährung Ihrer Rente und nicht die Agentur für Arbeit. P.S. Zur Aussage „….ich habe natürlich der Aussage vom Arbeitsamt geglaubt!“ kann ich mir die Frage nicht verkneifen: Fragen Sie auch Ihren Fleischer, wenn es um die Art des Brotbackens geht ??? Also bitte immer die Rentenversicherung befragen, wenn es um die Rente geht…. MfG zelda
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