Hallo Leonotta123,
wie schon richtig ausgeführt, gibt es eine Arbeitsmarktrente immer nur auf Zeit. Somit ist zu vermuten, dass sich eine Änderung im Gesundheitszustand ergeben hat. Bitte setzen Sie sich wegen dieser Frage mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung, der die Rente zahlt, denn dort liegt das zugrundeliegende Leistungsbild vor.
Sie können eine Beschäftigung im Bereich der Minijobs unbedenklich aufnehmen. Bei einer Beschäftigung über dieser Grenze ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese rentenschädlich ist oder auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird und somit nicht rentenschädlich ist. Auf jeden Fall sollten Sie die beabsichtigte Aufnahme vor Beginn der Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit von dort geprüft werden kann, welche Auswirkungen die Aufnahme der Tätigkeit haben wird. So sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen und auch auf der sicheren Seite.