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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Leonotta12323.07.2019 | 18:06
104 Ansichten
8 Antworten
Hallo, Ich bin etwas verunsichert. Ich habe 2011 die teilerwerbsminderungsrente gleich beim Antrag Dauerhaft bewilligt bekommen. Direkt danach kam der Bescheid voll Erwerbsminderungsrente wegen Arbeitsmarktlage. Ich Musste 3x einen Antrag auf weitergewährung stellen. Beim letzten Mal ist sie dauerhaft bewilligt worden. Aber ich dachte immer das es die Arbeitsmarktrente nicht auf Dauer gibt. Was ist das dann für eine Rente. Und darf ich 1 bis 2 Stunden mir eine Beschäftigung suchen oder fällt die volle Rente dann weg? Lg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.07.2019 | 09:01

Hallo Leonotta123,

wie schon richtig ausgeführt, gibt es eine Arbeitsmarktrente immer nur auf Zeit. Somit ist zu vermuten, dass sich eine Änderung im Gesundheitszustand ergeben hat. Bitte setzen Sie sich wegen dieser Frage mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung, der die Rente zahlt, denn dort liegt das zugrundeliegende Leistungsbild vor.

Sie können eine Beschäftigung im Bereich der Minijobs unbedenklich aufnehmen. Bei einer Beschäftigung über dieser Grenze ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese rentenschädlich ist oder auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird und somit nicht rentenschädlich ist. Auf jeden Fall sollten Sie die beabsichtigte Aufnahme vor Beginn der Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit von dort geprüft werden kann, welche Auswirkungen die Aufnahme der Tätigkeit haben wird. So sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen und auch auf der sicheren Seite.

Experten-Antwortam 24.07.2019 | 14:57

Hallo Leonotta123,

wie bereits gesagt, können Sie eine Beschäftigung im Bereich der Minijobs - wie von Ihnen beschrieben - unbedenklich aufnehmen.

6 Antworten

Realistam 23.07.2019 | 19:06
W°lfgang schrieb

Hallo Leonotta123,

schauen Sie noch mal genau in den letzten Bescheid, aus welchen Gründen die volle EM-Rente auf Dauer bewilligt worden ist.

Wird keine 'Arbeitsmarktrente' (mehr) sein, sondern weil Ihre Erwerbsfähigkeit nach rein soz.-med. Gründen nunmehr dauerhaft auf unter 3 Std. tgl. -> gemessen an regelmäßigen Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes (5-Tage-Woche), festgestellt worden ist.

> Und darf ich 1 bis 2 Stunden mir eine Beschäftigung suchen oder fällt die volle Rente dann weg?

Sie 'dürfen' sogar eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Wenn das wider der eigenen Gesundheit erfolgt = kein Problem, Rente wird ggf. im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze zu kürzen sein oder ganz entfallen. Sie sind allerdings verpflichtet, der DRV jede Beschäftigungsaufnahmen anzuzeigen, auch wenn sie im zeitlichen Rahmen liegt (u3 Std. tgl. bei einer 5-Tage-Woche) und die Hinzuverdienstgrenze (6.300 EUR/Jahr) eingehalten wird.

Informieren Sie die DRV _vor_ Beschäftigungsaufnahme, was genau Sie machen wollen, den zeitlichen Umfang und das erwartete Einkommen ...und warten Sie das OKAY einfach ab.

Gruß

w.

Das stimmt aber auch nur in der Theorie. Denn ob eine angepeilte Tätigkeit tatsächlich mit den amtlich dokumentierten Feststellungen harmoniert, entscheidet im Zweifelsfall ein sozialmedizinischer Gutachter aber kein Hausarzt. Im Übrigen könnte eine geplante Vollzeitbeschäftigung eine erneute gutachterliche Überprüfung des tatsächlichen beruflichen Leistungsvermögens auslösen. Also sollten diverse "Tippgeber" nicht fahrlässig suggerieren, dass EM-Rentner so eine Art Narrenfreiheit genießen!
W°lfgangam 23.07.2019 | 18:40
Hallo Leonotta123, schauen Sie noch mal genau in den letzten Bescheid, aus welchen Gründen die volle EM-Rente auf Dauer bewilligt worden ist. Wird keine 'Arbeitsmarktrente' (mehr) sein, sondern weil Ihre Erwerbsfähigkeit nach rein soz.-med. Gründen nunmehr dauerhaft auf unter 3 Std. tgl. -> gemessen an regelmäßigen Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes (5-Tage-Woche), festgestellt worden ist. > Und darf ich 1 bis 2 Stunden mir eine Beschäftigung suchen oder fällt die volle Rente dann weg? Sie 'dürfen' sogar eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Wenn das wider der eigenen Gesundheit erfolgt = kein Problem, Rente wird ggf. im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze zu kürzen sein oder ganz entfallen. Sie sind allerdings verpflichtet, der DRV jede Beschäftigungsaufnahmen anzuzeigen, auch wenn sie im zeitlichen Rahmen liegt (u3 Std. tgl. bei einer 5-Tage-Woche) und die Hinzuverdienstgrenze (6.300 EUR/Jahr) eingehalten wird. Informieren Sie die DRV _vor_ Beschäftigungsaufnahme, was genau Sie machen wollen, den zeitlichen Umfang und das erwartete Einkommen ...und warten Sie das OKAY einfach ab. Gruß w.
Leonotta123am 23.07.2019 | 19:13
Zitieren hat irgendwie nicht funktioniert. Also eine Vollzeitbeschäftigung geht aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht sonst würde ich keine Rente bekommen. Es geht mir um 1-2 Stunden und auch nicht jeden Tag. Ich habe mir den Bescheid nochmal angeschaut. Da steht nur das mit dem Bescheid von 2012(Datum der gewährte Arbeitsmarktrente) die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Dauerrente weitergewährt wird.Sonst steht da gar nichts. Und im Beycheid von 2012 steht halt wegen der Arbeitsmarktlage
Renéam 23.07.2019 | 19:33
Leonotta123 schrieb

Zitieren hat irgendwie nicht funktioniert.

Also eine Vollzeitbeschäftigung geht aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht sonst würde ich keine Rente bekommen.

Es geht mir um 1-2 Stunden und auch nicht jeden Tag.

Ich habe mir den Bescheid nochmal angeschaut.

Da steht nur das mit dem Bescheid von 2012(Datum der gewährte Arbeitsmarktrente) die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Dauerrente weitergewährt wird.Sonst steht da gar nichts. Und im Beycheid von 2012 steht halt wegen der Arbeitsmarktlage

So war es bei mir auch. 2007 Arbeitsmarktrente und bei der ersten Verlängerung stand da nur noch volle EM geschrieben. Nachfrage hier im Forum, ob das nun immer noch die Arbeitsmarktrente sei wurde bejaht, obwohl es nicht mehr explizit da stand. Letzte Verlängerung dann ohne Begutachtung auf Dauer in 2016. Somit dürfte es bei Ihnen auch längst keine Arbeitsmarktrente mehr sein, denn richtig erkannt, die gibt es nicht auf Dauer. Allerdings werden auch Dauerrenten von Zeit zu Zeit oder bei Arbeitsaufnahme überprüft.
Leonotta123am 24.07.2019 | 14:03
Nachfrage Wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es egal welche Rente( volle EMR, T EMR oder Arbeitsmarktrente)ich bekomme.Solange ich die bis 3 Stunden täglich und das Einkommen im Minijobbereich mit max.450€ nicht überschreite wird mir monatlich auch nicht die Rente gekürzt. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Vieles was man liest verwirrt noch mehr ! Vielen Dank für die Antworten von jedem einzelnen!
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