Hallo Mandy,
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag erbracht. Sollte der Rentenversicherungsträger allein aufgrund Ihrer Mitteilung, noch nicht tätig werden, stellen Sie formlos den Antrag auf die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Aussage von Schorsch, dass manche Rentenversicherungsträger "aus Bequemlichkeit" keine konkrete Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes vornehmen, ist nicht zutreffend. Von den Rentenversicherungsträgern werden in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit die konkreten regionalen Arbeitsmarktzahlen ausgewertet. Da in einigen Regionen die Vermittlungschancen in Teilzeitarbeitsplätze so gering sind, wird dort bis auf weiteres von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ausgegangen. Dies wird jedoch regelmäßig überprüft.