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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Mandy21.08.2019 | 16:11
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6 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe eine Teil-Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Mein letztes Arbeitsverhältnis wurde leider im Frühjahr aufgelöst. Zwar betriebsbedingt, aber per Aufhebungsvertrag damit eine Abfindung gezahlt wird ansonsten wäre mir zum späteren Zeitpunkt betriebsbedingt ohne Abfindung gekündigt worden. Also, den Arbeitsplatz hätte ich früher oder später eh verloren. Da ich seit Monaten arbeitsunfähig bin stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und beziehe auch kein ALG 1. Lt. Ärzte wird das wohl auch nichts mehr mit der Arbeitsfähigkeit und für die bin ich voll Erwerbsunfähig, aber Wunder hat es ja auch schon gegeben. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Wie verhält sich das jetzt mit der Arbeitsmarktrente. Die DRV ist informiert, dass ich den Arbeitsplatz aufgeben musste und dass eine Abfindung gezahlt wurde. Wird da „automatisch“ von Seiten der DRV die Option der Arbeitsmarktrente überprüft oder muss/kann ich das anstoßen? Wenn ja, wie ist das korrekte Vorgehen? Besten Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mandy,

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag erbracht. Sollte der Rentenversicherungsträger allein aufgrund Ihrer Mitteilung, noch nicht tätig werden, stellen Sie formlos den Antrag auf die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Aussage von Schorsch, dass manche Rentenversicherungsträger "aus Bequemlichkeit" keine konkrete Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes vornehmen, ist nicht zutreffend. Von den Rentenversicherungsträgern werden in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit die konkreten regionalen Arbeitsmarktzahlen ausgewertet. Da in einigen Regionen die Vermittlungschancen in Teilzeitarbeitsplätze so gering sind, wird dort bis auf weiteres von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ausgegangen. Dies wird jedoch regelmäßig überprüft.

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5 Antworten

W°lfgangam 21.08.2019 | 16:49
Hallo Mandy, grundsätzlich sollten Sie die Dinge immer selbst anstoßen. Auf die jungen, unerfahrenen SachbearbeiterInnen können Sie sich doch heute nicht mehr verlassen. Mir alten Rentenspezi macht da keiner mehr was vor! Nun aber zur Arbeitsmarktrente: Diese wurde leider im Zuge der letzten Reform der Erwermbsminderungsrenten gestrichen - heißt für Sie also schnell einen Mini-Job suchen..... Gruß w.
Mandyam 21.08.2019 | 19:38
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Warum gestrichen? http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?hl=arbe… R3 EM-Rente abhängig vom Arbeitsmarkt Liegt neben der teilweisen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit vor, besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (siehe GRA zu § 43 SGB VI >>(SGB VI § 43 R0), Abschnitt 3.3). Diese Rentenansprüche werden durch die Regelung des § 112 Satz 1 SGB VI eingeschränkt und können grundsätzlich nicht in das Ausland gezahlt werden; Ausnahmen ergeben sich nach dem über- und zwischenstaatlichen Recht (siehe Abschnitt 5 >>(SGB VI § 112 R5)).
W°lfgangam 21.08.2019 | 20:13
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
...netter Versuch. Dabei frage ich mich, ob den 'Nachahmern' (irgendwie fühle ich mich dabei sogar geschmeichelt *g) das Höschen feucht wird, weil sie nur Internet als Rubbel-Hobby haben ;-) Hallo Mandy, zu Ihrer Frage: > Wie verhält sich das jetzt mit der Arbeitsmarktrente. Die DRV ist informiert, dass ich den Arbeitsplatz aufgeben musste und dass eine Abfindung gezahlt wurde. Aus dieser kurzen Info ist nicht zu schließen, dass formal die 'volle' EM-Rente beantragt worden ist bzw. die DRV automatisch das daraufhin prüft/neu bewertet/volle EM-Rente bewilligt. Kann sein/muss nicht sein - eine direkte Nachfrage bei Ihrer DRV hilft Ihnen weiter! Das können Sie auch über Ihre nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt in Erfahrung bringen lassen, welche Verfahrensschritte bereits (nicht) eingeleitet worden sind. Gruß w.
Schorscham 21.08.2019 | 23:07
Das würde durchaus reichen. Manche RV-Träger gehen (aus Bequemlichkeit) grundsätzlich von einer Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes aus, während andere unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit individuelle Einzelfallprüfungen vornehmen. Im letztgenannten Fall muss auch kein Arbeitsplatz vermittelt werden, sondern es müssen regional lediglich realistische Vermittlungschancen bestehen. "Arbeitsmarktrenten" werden auch nicht grundlos für längstens drei Jahre bewilligt, sondern deshalb, damit zeitnah auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagiert werden kann. Eine mittelfristige ersatzlose Streichung dieser "Arbeitsmarktrenten" ist aus diversen Gründen gar nicht mal so unwahrscheinlich. Denn als sie eingeführt wurden, sah der Arbeitsmarkt deutlich düsterer aus als heute. MfG
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