Hallo Andreas,
die Rentenversicherung muss nicht zwingend das Leistungsvermögen aus dem Entlassbericht bei der Entscheidung über einen Rentenantrag übernehmen. Die Entscheidung über das Leistungsvermögen trifft der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.
Konkrete Aussagen dazu, welche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Ihrem Fall ab welchem Zeitpunkt gewährt wird, sind im Rahmen dieses Forums nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung