Hallo FrankH,
die sogenannte Arbeitsmarktlagerente ist eine Form der vollen Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind und Ihnen kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie gegebenenfalls eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Dies kann bereits der Fall sein, sobald Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Da hier im Einzelfall entschieden wird, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Wir können diese Frage nicht pauschal beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung