Hallo Silvia,
auch eine sogenannte Arbeitsmarktrente ist eine Erwerbsminderungsrente. Der Rentenversicherungsträger beginnt grundsätzlich mit der Gewährung einer Zeitrente (u.a. um auch den Gesundheitzustand ggf. erneut zu prüfen). Diese wird dann bei Notwendigkeit auch weitergewährt bzw. verlängert. Einen festen Zeitpunkt für die Umwandlung in eine Dauerrente gibt es nicht, wenn man von einer Regel ausgehen würde, wären es 9 Jahre, bevor über eine Rente auf Dauer entschieden würde.