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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und aufstockend Hartz 4 - Sachbearbeiter bedrängt massiv

von Gichte28.05.2017 | 19:12
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8 Antworten

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Hallo meine Lieben, es ist etwas Zeit vergangen und ich habe nun durch die momentane Situation mit dem Jobcenter neue Fragen zu dem Thema. Also, kurz vorab zur Info: die Arbeitsmarktrente meiner Freundin wurde zwischenzeitlich bis Februar 2020 verlängert. Nun ist es so, dass ihr SB vom JC sie seit Monaten drangsaliert und langsam sehr ungemütlich wird. Er will sie unbedingt in eine Maßnahme stecken, er lädt sie seit Monaten ständig ein und übt mächtig Druck deswegen auf sie aus. Hinzu kommt noch, dass er mittlerweile von ihr verlangt die Arbeitsmarktrente aufzugeben und die Zahlungen dann ganz vom JC zu bekommen (sie erhält aufstockend ca. 200,00 Euro vom JC zur Arbeitsmarktrente). Unsere Fragen sind jetzt dazu: 1.) Kann der SB meine Freundin tatsächlich in eine Maßnahme stecken? Wenn ja, an welche Bedingungen muss er sich halten? (Sie hat ja auch gesundheitl. Einschränkungen sonst würde sie die Rente ja nicht bekommen). Würde die Rente wegfallen wenn sie die Maßnahme antreten müsste? 2.) Kann der SB tatsächlich verlangen, dass sie die Rente aufgibt um wieder voll Hartz 4 zu beziehen? Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dadurch würde sie doch ihre Hilfebedürftigkeit um knapp 500 Euro monatl. vergrößern. Und ihre gesundheitl. Einschränkungen weswegen sie die Rente bekommt, sind dadurch ja auch nicht plötzlich weggezaubert. 3.) Kann meine Freundin Wohngeld beantragen zu der Arbeitsmarktrente anstatt aufstockend Hartz 4 zu beziehen?? Ist es nicht eigentlich so, dass der SB wenn überhaupt meiner Freundin einen leidensgerechten sozialversicherungspflichtigen Teilzeitplatz anbieten muss, der all ihre gesundheitl. Einschränkungen berücksichtigt? Und da es die ja nicht gibt zur Zeit wurde ihre volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) ja gerade weiter bewilligt. Es wäre schön wenn ihr Euch dazu mal äußern könntet. Lg, Gichte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dies ist keine Frage, die hier im Forum beantwortet werden kann. Sie sollten sich an den zuständigen Mitarbeiter im Jobcenter wenden. Er muss Ihnen die Rechtsgrundlage benennen, nach der Sie verpflichtet die Maßnahmen durchzuführen.

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7 Antworten

W*lfgangam 28.05.2017 | 19:32
Hallo Gichte, 1. dazu sollte das JC die rechtlichen Grundlagen benennen können. Alternativ: Frage in anderem Forum, z. B. hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/ 2. Der SB sitzt wohl in der falschen Behörde! Ein Verzicht ist grundsätzlich möglich, aber nur dann, wenn dadurch nicht ein anderer Sozialleistungssträger belastet wird: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html Fragen Sie ihn, wie er dazu steht, seine eigene Behörde um anrechenbare Leistungen zu bringen und sie sogar offen zum 'Rechtsbruch' auffordert ...fragen Sie am besten gleich seinen Vorgesetzten. 3. Beantragen ja, nur ist hier wohl weiterhin das JC für Miete/Heizungskosten zuständig. 4. Ihre Freundin kann natürlich auf die aufstockende Leistungen vom JC verzichten, dann hat sie Ruhe und macht sich ihre eigenen Spielregeln. Gruß w.
Schorscham 29.05.2017 | 01:10
VORSICHT Fake-Alarm !!! MfG
Herz1952am 29.05.2017 | 19:06
In unserem Sozialsystem ist alles möglich. Schauen Sie mal, was die Krankenkassen machen, wenn sie jemand zu Arbeitsamt schicken: https://krankengeld24.de/anspruch/74-verweisung-kranker-arbeitne…
Herz1952am 29.05.2017 | 19:28
Und der MDK war sogar so dreist, mir eine ausgeprägte Paranoia anzudichten und eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie zu empfehlen. Eine Frechheit sowas.....
Grokoam 30.05.2017 | 07:47
Du mußt sehr einsam sein.[/quote 29.05.2017 - 06:49] Aaahja, was war los - Pulleralarm, statt vom handgemachten Kaffeeduft der Konkubine geweckt? ;-) Gruß w.
;-))))))))))))))))))
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