Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und ehrenamtliche Tätigkeit

von Henriette7721.09.2015 | 14:54
1947 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Wenn ich eine Arbeitsmarktrente bekomme und ich ehrenamtlich über 3 Stunden am Tag tätig bin, dann bekomme ich die Arbeitsmarktrente unter Umständen aberkannt? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich gezahlt, wenn neben den Rentenbezug keine leistungsgerechte Erwerbstätigkeit im entsprechenden Umfang tritt. Hat der Rentenbezieher keinen entsprechenden Arbeitsplatz, prüft der Rentenversicherungsträger die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt für den Rentenbezieher verschlossen, erhält er (befristet) eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Annahme, dass der Arbeitsmarkt verschlossen ist, stünde eine ehrenamtliche Tätigkeit jedenfalls nicht entgegen. Nur wenn sich aus Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit konkrete Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes ergeben würden, käme eine medizinische Überprüfung des Leistungsvermögens in Betracht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

kurz und knappam 21.09.2015 | 16:46
ja, unter Umständen.
Schorscham 21.09.2015 | 19:20
Ob "ehrenamtlich" oder voll bezahlt ist für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unerheblich. Jeder EM-Rentner, der pflichtgemäß eine Arbeitsaufnahme meldet, muss damit rechnen, dass der "Prüfdienst" auf den Plan gerufen wird. ;-)
Schadeam 21.09.2015 | 20:09
Da man/frau jedoch keinerlei Verpflichtung hat Ehrenämter anzugeben, dürfte sich Ihre Frage in Luft auflösen. Woher soll die DRV das denn erfahren, wenn Sie "Ihre Klappe halten" weil Sie das ja auch nirgens angeben müssen. Manche Probleme kann man sich - durch die falsche Frage zur falschen Zeit am falschen Ort -auch selbst schaffen.....:)
Henriette77am 22.09.2015 | 10:25
Zitat von Henriette77 anzeigen
Man muss die Aufnahme eines Ehrenamts doch bei der Arbeitsagentur melden, wenn man Arbeitslosengeld bezieht.
sie haben doch geschrieben, dass Sie eine "Arbeitsmarktrente" beziehen, also eine volle Erwerbsminderungsrente auf Grund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes. und jetzt beziehen Arbeitslosengeld? beides geht nicht.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich zur Zeit eine Arbeitsmarktrente bekomme. Ich bekomme aber momentan ALG1 und es läuft die Beantragung der Arbeitsmarktrente bei der DRV.
Schorscham 22.09.2015 | 14:07
Zitat von Henriette77 anzeigen
Heißt das, dass Sie jetzt neben Ihrem Arbeitslosengeld eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten? Dann würde Ihre Teilrente automatisch in eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" umgewandelt, SOFERN der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. Und völlig unabhängig davon, ob Sie Ihre "ehrenamtliche" Tätigkeit melden müssen oder nicht, ist die Frage erlaubt, ob jemand, der "ehrenamtlich" mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann, das nicht auch regulär gegen Bezahlung machen könnte. Insofern stünde Ihnen diese sogenannte "Arbeitsmarktrente" nach meinem Rechtsempfinden überhaupt nicht zu. Bekämen Sie eigentlich eine finanzielle Vergütung in Form einer "Aufwandsentschädigung" für Ihr "Ehrenamt"? ;-)
Henriette77am 22.09.2015 | 14:59
Na, na, Schorsch jetzt bringste aber was durcheinander. Eine Arbeitsmarktrente wird gezahlt auch wenn man über 3 Stunden arbeiten kann. Es geht darum, dass man aber keinen Teilzeitjob bekommt und deshalb der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Ich kann natürlich mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden arbeiten. Ich wäre aber schön blöd, wenn ich mich ehrenamtlich mehr als 3 Stunden unentgeltlich betätige, dabei etwas gutes für die Gemeinschaft tue und dann dafür bestraft werde.
Schadeam 22.09.2015 | 15:43
Ich glaube kaum dass im ALG Antrag danach gefragt wird ob Sie z.B. Schriftführer im Kirchenchor sind oder stellvertr. Vorsitzender im Bridgeclub........ Warum also schlafende Hunde wecken? Ist aber letztlich allein Ihr Problem ob Sie eine Sache dadurch verkomplizieren, dass Sie unnötige Informationen verteilen. PS und erst mal abwarten ob es die angestrebte Rente dann auch gibt...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026