Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich gezahlt, wenn neben den Rentenbezug keine leistungsgerechte Erwerbstätigkeit im entsprechenden Umfang tritt. Hat der Rentenbezieher keinen entsprechenden Arbeitsplatz, prüft der Rentenversicherungsträger die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt für den Rentenbezieher verschlossen, erhält er (befristet) eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Annahme, dass der Arbeitsmarkt verschlossen ist, stünde eine ehrenamtliche Tätigkeit jedenfalls nicht entgegen. Nur wenn sich aus Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit konkrete Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes ergeben würden, käme eine medizinische Überprüfung des Leistungsvermögens in Betracht.