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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und Hinzuverdienstgrenze überschritten - was passiert?

von Carsten Beller06.07.2014 | 10:32
1417 Ansichten
9 Antworten

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Hallo. Ich hatte neulich schon mal etwas gefragt (einmal pro Jahr gezahltes Honorar und Arbeitsmarktrente). Ergänzend möchte ich noch etwas wissen in Bezug auf den Hinzuverdienst. Mal angenommen, das einmalig pro Jahr gezahlte Honorar überschreitet die monatl. Hinzuverdienstgrenze (Honorar dividiert durch 12 Monate = monatl. Hinzuverdienst): Wird mir dann sofort die Arbeitsmarktrente dauerhaft entzogen? Oder wird die Rente nur für den Zeitraum der Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze gekürzt bzw. eingestellt und sobald ich wieder unter der Hinzuverdienstgrenze liege, wieder in voller Höhe gezahlt? Ich übe ja keine Tätigkeit aus. Meine Tätigkeit beschränkte sich ja nur auf das Schreiben eines Buches und ist abgeschlossen.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diesen doch eher theoretischen Fall lösen Sie im Ernstfall bitte direkt mit der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers. Die Kollegen Ihrer RV müssen das zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden.

Im übrigen verweise ich auf die Antworten, die Sie auf Ihren ursprünglichen Beitrag erhalten haben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der Arbeitsmarktrente erhalten Sie die volle Rente obwohl Sie eigentlich 3-6 Stunden täglich arbeiten könnten, aber keinen geeigneten Job finden.

Sobald dieser Rentner die 450 € Grenze überschreitet, hat er einen entsprechenden Arbeitsplatz inne und bekommt die ihm zustehende Teil EM Rente, solange er auch deren Verdienstgrenzen einhält.

Überschreitet er diese, fällt auch die Teilrente weg.

Hält er diese wieder ein, muss der Rentenanspruch wieder geprüft werden - könnte ja sein, dass er vielleicht gar nicht mehr erwerbsgemindert ist.

Und genau das muss die zuständige DRV im Einzelfall prüfen.

PS: selbständige Tätigkeiten vereinfachen diese Problematik nicht unbedingt.

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7 Antworten

Carsten Belleram 06.07.2014 | 12:25
Ist ja echt eine super Antwort. Bitte entschuldigen Sie meine Reaktion, aber so theoretisch ist der Fall nun nicht! Ich möchte in den nächsten Wochen ein Buch über einen Verlag veröffentlichen (ein Verlag ist bereits gefunden) und es ist doch wirklich nicht verboten, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen. Es wäre für mich eine Katastrophe, wenn mir die volle Rente entzogen werden würde, denn für einen dauerhaften Job auf Minijob-Basis bin ich gesundheitlich nicht belastbar. Ich habe die DRV bereits angerufen um mich zu erkundigen. Da war jedoch eine sehr unfreundliche und genervte Dame am Telefon, die mir nicht weiterhelfen konnte. Dann stelle ich die Frage mal anders: Wie wird es grundsätzlich gehandhabt, wenn ein Rentner (Arbeitsmarktrente) die monatl. Hinzuverdienstgrenze überschreitet? Wird die Arbeitsmarktrente auf Dauer entzogen oder nur für die Zeit gekürzt bzw. entzogen, wo der Hinzuverdienst überschritten wurde? Ich hoffe, Ihnen ist die Fragejetzt nicht wieder zu theoretisch. Es gibt hier viele Fragen, die theoretisch sind und die werden auch beantwortet.
Carsten Belleram 06.07.2014 | 12:47
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Schorscham 06.07.2014 | 14:14
Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst haben immer ein gewisses Geschmäckle.... Besonders paradox ist es, wenn jemand eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" bezieht weil der (Teilzeit)Arbeitsmarkt angeblich verschlossen ist, andererseits aber soviel Geld hinzuverdient, dass er sogar die Hinzuverdienstgrenzen überschreitet. (Dabei reicht es schon völlig aus, wenn die Hinzuverdienstgrenze THEORETISCH überschritten werden könnte, aber nur deshalb nicht überschritten wird, weil der "fleißige" Erwerbsgeminderte rechtzeitig die Notbremse zieht.) Zahlreiche Frührentner gehen in Teilzeit arbeiten und bestätigen damit regelmäßig eindrucksvoll, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt überhaupt nicht so dramatisch verschlossen sein kann, wie oft getan wird. Deshalb gehört diese ominöse "Arbeitsmarktrente" abgeschafft!
SozPolam 06.07.2014 | 17:49
Sehr richtig! Wir ermitteln hier laufend und es gibt eine Menge Entziehungsverfahren! Das kostet den Steuer- und Beitragszahler Unsummen!
SozPolam 06.07.2014 | 19:02
Sehr richtig! Wir ermitteln hier laufend und es gibt eine Menge Entziehungsverfahren! Das kostet den Steuer- und Beitragszahler Unsummen!
Sie haben sich offenbar im Thread geirrt. Hier geht es um Hinzuverdienste und nicht um Entziehungsverfahren. Nach Ihrer Logik könnte man auch die gesamte Justiz abschaffen, weil die Strafverfolgungsmaßnahmen erheblich mehr Geld kosten, als sie letztlich einbringen. So viel zum Thema "Sinn und Zweck von Rentenüberprüfungen". MfG
So, so! Dann werden wir Ihnen jetzt genauestens auf die Finger schauen. Interessant, dass Sie alle Überprüfungen so sehr in Abrede stellen.... Da könnte ja fast schon ein ganz gewisser Verdacht entstehen!
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