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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und Minijob = immer Probleme?!

von Hansi26.11.2020 | 09:55
132 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Ich (50) beziehe eine volle EMR im Rahmen der Arbeitsmarktrente. Schon 11 Jahre (jeweils immer für 3 Jahre befristet). Nun möchte ich ein wenig (sogar lt. meinen Ärzten förderlich) mir eine leichte Nebenbeschäftigung (nicht nur wegen Geld) im Rahmen eines Minijobs suchen. Würde natürlich die Rahmenbedingungen einhalten. Ich hätte etwas im Auge (Beifahrer Schultransport behinderter Schulkinder). Also beim ein- und aussteigen helfen, zur Schule begleiten). Arbeitszeit täglich 2 Stunden ca. Würde also von den Stundenzahl passen. Auch würde das mit meinem gesundheitlichen Problemen lt. meinen Ärzten passen. Ich muß diese Tätigkeit des Minijobs ja beim Rententräger angeben. Soll ich auch die Tätigkeitsbeschreibung mit angeben? Oder muß ich immer mit einer Überprüfung rechnen, was mich dann ziemlich zusetzen würde. Sollte der Rententräger androhen, dass ich auf eine teilw. EMR heruntergestuft würde, könnte ich dann einfach den Minijob beenden, oder muß ich dann Einspruch und einen Neuantrag stellen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2020 | 14:43

Hallo, Hansi,

ob es immer Probleme bei „Arbeitsmarktrenten“ im Zusammenhang mit einem Hinzuverdienst gibt, können wir nicht beantworten. Laut Ihrer Schilderung ist beabsichtigt, eine Tätigkeit im Rahmen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auszuüben. Aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten haben Sie lediglich die Verpflichtung die Aufnahme einer Beschäftigung bei der DRV bekannt zu geben.

Wie „Realist“ schon geantwortet hat, wäre es sehr spekulativ heute zu beurteilen, ob eine nähere Überprüfung folgt. Aus Sicht Ihrer Mediziner wäre die Aufnahme der Tätigkeit ja förderlich. Nun ist es an Ihnen die Entscheidung zu treffen. Erfahrungsgemäß, was bedeutet, aus subjektiver Sicht, kann es sein, dass es nicht zu einer Überprüfung kommt, es kann aber auch sein, dass alles bzgl. des Rentenanspruchs unverändert bleibt.

1 Antworten

Realistam 26.11.2020 | 13:16
Teilen Sie Ihren Rententräger Ihre geplante Beschäftigung, einschl. Tätigkeitsbeschreibung und Umfang mit und warten Sie die Entscheidung ab. Da Sie unter drei Stunden täglich arbeiten, dürfte es im Normalfall kein Problem geben. Alle weiteren Antworten hierzu wären eher spekulativ, da nur der sozialmedizinische Dienst Ihres Rententrägers Ihren Fall individuell bewerten kann.
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