Hallo Dieter 59,
Ihren Job müssen Sie grundsätzlich nicht aufgeben.
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 6300 Euro im Kalenderjahr. Überschreiten Sie mit Ihrem Hinzuverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wenn Ihre gekürzte Rente und ein Zwölftel Ihres Jahreshinzuverdienstes höher sind als der sogenannte Hinzuverdienstdeckel (Obergrenze für den Hinzuverdienst), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=6