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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente - verschlossener Arbeitsmarkt

von Olli18.01.2017 | 14:13
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Ich habe die teilweise Erwerbminderungsrente beantragt und werde diese auch voraussichtlich genehmigt bekommen. Da ich vor kurzem in der Reha war und nach dem Abschlussbericht, in meinem jetzigen Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Da mein jetziger Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle zu Verfügung stellen kann und der Arbeitsmarkt hier in NRW als verschlossen gilt wollte ich fragen wie lange es dauert bis die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine Volle umgewandelt wird. Mir ist bekannt, dass ein Jahr lang versucht wird mich zu vermitteln. Kann so etwas auch eher geschehen oder muss man immer 1 Jahr warten. Danke für die Antworten Gruß Olli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olli,

zunächst einmal sollte das abschließende Votum des beratungsärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers abgewartet werden. Dies kann durchaus von dem Votum des Reha-Berichtes abweichen.

Sollte dem Votum zugestimmt werden, dann muss auf jeden Fall der Arbeitgeber noch eine schriftliche Stellungnahme zu der Möglichkeit einer Teilzeitstelle abgeben. Erst danach kann über eine Arbeitsmarktrente, die dann zeitlich zu befristen ist, entschieden werden.

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3 Antworten

Schorscham 18.01.2017 | 15:02
Freuen Sie sich besser nicht zu früh. Wie der hausinterne sozialmedizinische Dienst der DRV die Angaben in Ihrem Reha-Abschlussbericht abschließend interpretiert, ist noch völlig offen. MfG
Schorscham 18.01.2017 | 14:54
Theorie und Praxis liegen manchmal weit auseinander. Es kann sein, dass der zuständige Sachbearbeiter aus Bequemlichkeitsgründen auf eine individuelle Prüfung Ihrer Arbeitsmarkt-Chancen verzichtet und pauschal eine Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeismarktes annimmt. Es kann aber auch sein, dass zunächst eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit eingeholt wird, bevor eine Entscheidung für oder gegen eine "Arbeitsmarktrente" getroffen wird. Die Behauptung, dass der Teilzeitarbeitsmarkt grundsätzlich als verschlossen gilt, ist angesichts der zahlreichen berufstätigen Frührentner nicht (mehr) zeitgemäß. MfG
=//=am 18.01.2017 | 15:43
Also ich wäre auch nicht so voreilig. Man kann nur eine Erwerbsminderungsrente beantragen, nicht speziell eine teilweise. Der Sozialmedizinische Dienst entscheidet über das Leistungsvermögen, nicht die Reha-Klinik. Angenommen, es liegt tatsächlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter Stunden vor und der Arbeitgeber hat keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz, wird eine volle EM-Rente bewilligt. Diese sog. Arbeitsmarktrente wird immer befristet auf längstens 3 Jahre gewährt. Bei "meiner" DRV erfolgt KEINE Anfrage an die AfA, sondern der Teilzeitarbeitsmarkt gilt als verschlossen. Die volle EM-Rente beginnt mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalles.
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