Hallo Olli,
zunächst einmal sollte das abschließende Votum des beratungsärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers abgewartet werden. Dies kann durchaus von dem Votum des Reha-Berichtes abweichen.
Sollte dem Votum zugestimmt werden, dann muss auf jeden Fall der Arbeitgeber noch eine schriftliche Stellungnahme zu der Möglichkeit einer Teilzeitstelle abgeben. Erst danach kann über eine Arbeitsmarktrente, die dann zeitlich zu befristen ist, entschieden werden.