Hallo tommm,
eine Arbeitsmarktrente wird gezahlt, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie aber verschlossen ist. Der Wegfall einer Arbeitsmarktrente hat also in erster Linie nichts mit den eingereichten Attesten zu tun, die keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bescheinigen (aber wohl auch keine Verschlechterung), sondern damit, dass der Teilzeitarbeitsmarkt aktuell geprüft wurde und nun wohl nicht mehr verschlossen ist.
Anders sieht es nur aus, wenn auch der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, der bei einer Arbeitsmarktrente zusätzlich besteht, nicht verlängert wurde. Dann hat Ihr Rentenversicherungsträger tatsächlich eine Besserung Ihrer Leistungsfähigkeit festgestellt.
Ob für Sie nun die Agentur für Arbeit (ALG 1?) oder das Jobcenter (ALG 2?) zuständig ist, kann ich Ihnen in diesem Forum der Rentenversicherung nicht beantworten. Auskunft zur Zuständigkeit und mögliche Leistungsansprüche kann Ihnen aber Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter geben.