Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente wurde nicht verlängert! Was nun? ALG1? ALG2? Einspruch?

von tommm15.03.2018 | 09:05
615 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich (50, Kfm.)erhalte seit fast 9 Jahren (2x verlängert a 3 Jahre) eine Arbeitsmarktrente. Nun habe ich eine Ablehnung meiner erneuten Verlängerung erhalten. Obwohl ich -wie bisher- immer Fachatteste eingereicht habe. Keine Verbesserung lt. Atteste. Natürlich kann ich Einspruch gegen diese Ablehnung einlegen. Aber, was passiert überhaupt, falls die Arbeitsmarktrente wirklich nicht verlängert würde? -Falle ich dann gleich in ALG2? -Oder werde ich zum Arbeitsamt abgeschoben (ALG1) und werde vermittelt (das hat ja schon vor 9 Jahren nicht geklappt) Vor meiner Rentenbewilligung, wurde ich aus dem Krankengeld ausgesteuert. Davor habe ich ganz normal gearbeitet. Jetzt bin ich mal auf Antworten gespannt. Hoffentlich nicht -wie so oft hier- blöde antworten wie -geh arbeiten und gut ist- oder -leg Einspruch ein und warte ab- .... Ich möchte halt wissen, was passiert, wenn wirklich eine Arbeitsmarktrente nicht verlängert wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tommm,

eine Arbeitsmarktrente wird gezahlt, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie aber verschlossen ist. Der Wegfall einer Arbeitsmarktrente hat also in erster Linie nichts mit den eingereichten Attesten zu tun, die keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bescheinigen (aber wohl auch keine Verschlechterung), sondern damit, dass der Teilzeitarbeitsmarkt aktuell geprüft wurde und nun wohl nicht mehr verschlossen ist.

Anders sieht es nur aus, wenn auch der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, der bei einer Arbeitsmarktrente zusätzlich besteht, nicht verlängert wurde. Dann hat Ihr Rentenversicherungsträger tatsächlich eine Besserung Ihrer Leistungsfähigkeit festgestellt.

Ob für Sie nun die Agentur für Arbeit (ALG 1?) oder das Jobcenter (ALG 2?) zuständig ist, kann ich Ihnen in diesem Forum der Rentenversicherung nicht beantworten. Auskunft zur Zuständigkeit und mögliche Leistungsansprüche kann Ihnen aber Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Schorscham 15.03.2018 | 09:18
Eine "Arbeitsmarktrente" KANN bewilligt werden, wenn jemand teilweise erwerbsgemindert ist, also noch dazu in der Lage ist, zwischen drei und unter sechs Stunden täglich zu arbeiten und Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat. Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, ob die gesamte Rente entzogen werden soll oder nur der "Arbeitsmarktrenten-Zuschlag". Welche Behörde für Sie zuständig ist, wenn Ihre Rente tatsächlich entzogen wird, hängt von Ihrer Bedürftigkeit ab. Deshalb sollten Sie sich zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit nach einem eventuellen Arbeitslosengeldanspruch erkundigen und ggf. beim Jobcenter eventuelle Grundsicherungsansprüche prüfen lassen. Ein Widerspruch gegen die Rentenentziehung wäre nur dann sinnvoll, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen und auch bewiesen werden können. MfG
Fortitude oneam 15.03.2018 | 09:50
Hallo Tommm ( mit 3 m), eine Arbeitsmarktrente ist immer befristet, bis Sie die AR erreicht haben. Demnach sind Sie teilweise erwerbsgemindert (Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3-6Stunden). Da Sie davor KG bezogen haben und davor im Arbeitsverhältnis standen, sollten Sie sich schnellstmöglich an die AfA wenden. Aus welchen Grund/Gründe ist die Verlängerung abegelehnt worden? Sind Sie wieder gesund? Gibt es eine Teilzeitstelle? Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Grokoam 15.03.2018 | 13:43
Geh arbeiten und gut iss.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026