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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrentenverlängerung. Was bei Ablehnung? Teilweise oder gar keine EMR?

von Helli11.06.2018 | 09:30
1294 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Bei mir steht wieder eine Verlängerung meiner Arbeitsmarktrente an. Wurde schon 2x je 3 Jahre verlängert. Attest von den Ärzten habe ich nun. Mein Antrag lautet also wieder auf eine Verlängerung der vollen EMR (Arbeitsmarktrente) auf Befristung (wurden immer um 3 Jahre verlängert). Frage: Was nun, wenn (wenn auch unwahrscheinlich) der Antrag diesesmal nicht verlängert wurde? Wird dann automatisch eine teilweise EMR mit Befristung gewährt? Oder gar keine EMR. Muß ich dann also entweder einen Widerspruch einlegen, oder einen neuen Antrag einreichen? Wie wird eine Arbeitsmarktrente (was ja eine volle EMR entspricht) in eine teilweise EMR gewandelt? Durch meinen Wunsch (Antrag?)? Durch den Rententräger (wenn mein Verlängerungsantrag auf volle EMR abgelehnt wird)? Über Hilfe wäre ich (50) dankbar. Helli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helli,

bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung der EM-Rente und warten die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Wenn sich die medizinische Begründung für eine Umwandlung bestätigt, wird die Entscheidung auch entsprechend ausfallen.

Falls dennoch eine Ablehnung erfolgen sollte, müssten Sie erforderlichenfalls Widerspruch einlegen.

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5 Antworten

FrauSommeram 11.06.2018 | 16:29
Hallo nochmals. D.h., dass -wenn ich einen Antrag auf Verlängerung der befristeten Arbeitsmarktrente also vollen EMR stelle- dass der Rententräger dann auf -weitere Verlängerung um 3 Jahre z.b. wie bisher -umwandlung in eine teilweise EMR (weil die vermuten, dass ich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann) -oder einfach keine Verlängerung und nichts weiter Hier bleibt mir dann ja nur der Einspruch. Wie teilt der Rententräger mit, dass der Arbeitsmarkt für mich evtl. doch nicht mehr verschlossen ist? Somit wäre dann ja der Weg der teilweisen normalen Erwerbsminderung frei? Das verstehe ich noch nicht. Ich möchte natürlich, dass meine Arbeitsmarktrente also volle EMR wieder verlängert wird. Rechne aber auch, dass diese doch einmal nicht verlängert wird bzw. was dann ist. Dankeschön
FrauSommeram 11.06.2018 | 16:29
Hallo nochmals. D.h., dass -wenn ich einen Antrag auf Verlängerung der befristeten Arbeitsmarktrente also vollen EMR stelle- dass der Rententräger dann auf -weitere Verlängerung um 3 Jahre z.b. wie bisher -umwandlung in eine teilweise EMR (weil die vermuten, dass ich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann) -oder einfach keine Verlängerung und nichts weiter Hier bleibt mir dann ja nur der Einspruch. Wie teilt der Rententräger mit, dass der Arbeitsmarkt für mich evtl. doch nicht mehr verschlossen ist? Somit wäre dann ja der Weg der teilweisen normalen Erwerbsminderung frei? Das verstehe ich noch nicht. Ich möchte natürlich, dass meine Arbeitsmarktrente also volle EMR wieder verlängert wird. Rechne aber auch, dass diese doch einmal nicht verlängert wird bzw. was dann ist. Dankeschön
FrauSommeram 11.06.2018 | 16:29
Hallo nochmals. D.h., dass -wenn ich einen Antrag auf Verlängerung der befristeten Arbeitsmarktrente also vollen EMR stelle- dass der Rententräger dann auf -weitere Verlängerung um 3 Jahre z.b. wie bisher -umwandlung in eine teilweise EMR (weil die vermuten, dass ich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann) -oder einfach keine Verlängerung und nichts weiter Hier bleibt mir dann ja nur der Einspruch. Wie teilt der Rententräger mit, dass der Arbeitsmarkt für mich evtl. doch nicht mehr verschlossen ist? Somit wäre dann ja der Weg der teilweisen normalen Erwerbsminderung frei? Das verstehe ich noch nicht. Ich möchte natürlich, dass meine Arbeitsmarktrente also volle EMR wieder verlängert wird. Rechne aber auch, dass diese doch einmal nicht verlängert wird bzw. was dann ist. Dankeschön
Fortitude one am 12.06.2018 | 07:52
Zitat von FrauSommer anzeigen
Hallo Frau Sommer, es ist immer hilfreich und schön, wenn man genau weiß was man will. Natürlich spielt da auch noch das Alter eine wichtige Rolle. Ihre Krankenakte sollte weiterhin auf den aktuellen Stand sein. D.h. in regelmäßigen Abständen sollten Sie Ihre Fachärzte und Hausarzt aufsuchen. Es könnte sein, dass Ihre EMR aufgehoben wird oder Ihre Arbeitsmarktrente wieder verlängert wird oder auch vielleicht auf eine volle EMR aus medizinischen Gründen genehmigt wird. Sie müssen sich in Geduld üben und abwarten wie der medizinische Dienst der DRV entscheidet. Und dann müssen bzw. können Sie handeln. Da Sie erst aber 50 Jahre jung sind und wenn es bei einer Arbeitsmarktrente bleibt, müssen Sie diesen Leidensweg noch ca. 17 Jahre verkraften. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
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