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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente/Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

von Adam10.07.2019 | 23:27
129 Ansichten
5 Antworten

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Irgendwo hier in diesem Forum habe ich gelesen, dass es keine Arbeitsmarktrente bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI gibt. Ist das richtig? Ich verstehe das nicht so ganz. Bisher dachte ich, die Begründung für die Arbeitsmarktrente ergäbe sich aus § 43 Abs. 3 SGB VI. Dort ist geregelt, dass Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, nicht erwerbsgemindert sind. Dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass die Arbeitsmarktlage dann von Bedeutung ist, wenn das Leistungsvermögen des Versicherten 6 Stunden unterschreitet. Die Formulierung in § 240 Abs. 2 Satz 4 SGB VI ist nahezu identisch mit § 43 Abs. 3 SGB VI. Warum also in dem einen Fall die Möglichkeit der Arbeitsmarktrente, im anderen nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adam, da sich bei der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Ihr Leistungsvermögen lediglich auf den ausgeübten oder erlernten Beruf bezieht, sind sie prinzipiell für den allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll arbeitsfähig eingestuft wurden. Der Gesetzgeber sieht die Arbeitsmarktrente ausdrücklich nur für die teilweise Erwerbsminderungsrente (allgemeiner Arbeitsmarkt) vor!

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4 Antworten

Cosima am 10.07.2019 | 23:43
Im Prinzip geben Sie sich die Antwort schon selbst! Bei Berufsunfähigkeit sind Sie nur untauglich für Ihren Beruf,nicht aber für alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit hätten Sie früher eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, seit Einführung der Erwerbsminderung gibt es diese nicht mehr, aber halt für vor 1961 geborene als Bestandsschutz bei heutiger Berufsunfähigkeit eine Teilweise EMR.
Adamam 12.07.2019 | 16:07
Vielen Dank für die Expertenantwort. In welcher Vorschrift hat der Gesetzgeber das geregelt?
erniam 12.07.2019 | 17:30
das sagt uns wenn du Handwerkst Meister dann muss du Arbeitsstelle als Pörtner annehmen.
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