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Zur Experten-Antwort springenHallo Burgfräulein71,
wie Arnold sehe auch ich den Grund für die befristete Gewährung der EM-Rente in dem von Ihrem Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen im Zusammenhang mit dem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt. Warum Ihr Rentenversicherungsträger zu diesem Ergebnis gekommen ist, kann ich von hier aus allerdings nicht nachvollziehen oder überprüfen.
Soweit sich Ihr Gesundheitszustand und die Arbeitsmarktlage nicht wesentlich verbessern, sollte auch einer Weitergewährung im Jahr 2012 nichts im Wege stehen – wobei sich mir die Frage stellt, ob es Sinn macht, sich hierüber jetzt schon den Kopf zu zerbrechen. Unter Umständen lässt Ihr Restleistungsvermögen dann ja auch eine unbefristete Rente ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage zu. Klären können Sie dies aber letztlich aber nur direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
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