Hallo,
dieser Fall interessiert mich auch.
Dann dürfte die Rentenversicherung die Verrentung aufheben, sobald man über 15 Stunden pro Woche arbeitet?
Ich weiß, dass ich mich da etwas kurz fasse.
Gemeint ist: wenn das Jobcenter aufgrund der Erwerbsunfähigschreibung durch die Rentenversicherung (beziehungsweise durch einen von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter) eine*n Kund*in als erwerbsunfähig führt (und somit los wurde), dann ist man erst Mal Kunde beim Sozialamt und bezieht Grundsicherung.
Soweit klar. Die Frage ist hier:
Wenn man dann eine Arbeit über 15 Wochenstunden offiziell aufnimmt, dann gibt es dieses Verfahren der Neufeststellung in der Rentenversicherung- wenn Nein: ist dafür dann Jemand anders zuständig als die Rentenversicherung?
Wer ist denn dann zuständig? Wenn man keine Rente sondern Grundsicherung bezieht, ist eher das Sozialamt zuständig, dies auch nachträglich (nach Arbeitsaufnahme 15 Wochenstunden) offiziell festzustellen?
Dies ist tatsächlich ein wenig kompliziert und scheint vielleicht paradox. Die lieben Südostdeutschen Behörden haben sich das ausgedacht. Genauer eine einzige, die etwas zu verbergen hat. Das kann ich auch nicht ändern!
(ich hätte noch eine weitere Frage, die aber vielleicht den Rahmen sprengt und hier nachrangig beantwortet werden sollte, wenn das zu viel scheint. Dies ist: was ist der übliche Weg, wenn ein Jobcenter eine*n Kund*in loswerden möchte: in der Lebensmitte ist sie/ er noch nicht rentenberechtigt; dies scheint zu entfallen (wenn sie / er gesund sein sollte).
Aber eine Abschiebung/ Verfrachtung/ Portierung der Kund*in die Grundsicherung ist dann wohl der verbreitetere Weg, oder? Ich meine, was ist da üblich?)
Danke bereits im Voraus für eine Antwort und Gruß
Quappe (Ingenieurdoktorand*in)