Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitssuchend bei AA ohne Bezug notwendig?

von Heidi26.08.2015 | 10:49
1833 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ALG-1-Bezug endet am 31.03.2016. Frühester Termin für die Altersrente ist der 01.02.2017. Wartezeiten für Rente zählen somit nur bis 31.01.2015. ALG-2-Bezug entfällt wegen sonstigem Familieneinkommen. Betreuerin bei der Arbeitsagentur möchte nun von mir wissen, ob es mir rententechnisch etwas bringt, wenn ich nach dem 31.03.2016 weiterhin arbeitssuchend ohne Bezug gemeldet bin.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG-1 versicherungspflichtig beschäftigt waren, kann Ihnen die Zeit ab 4/2016 als Anrechnungszeit gutgeschrieben werden. Falls Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Altersrente bereits erfüllt haben, benötigen Sie die Anrechnungszeit hierfür natürlich nicht mehr. Die Zeit selbst wird auch nicht mit Entgeltpunkten bewerten. Sie beeinflusst nur die Bewertung der anderen beitragsfreien Zeiten (wie Mutterschutz/Fachschule); aufgrund der relativ kurzen Dauer jedoch wahrscheinlich kaum spürbar.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird zwar als eine sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt. Für die Wartezeit von 45 Jahren wird diese Anrechnungszeit jedoch nicht mitgezählt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schadeam 26.08.2015 | 11:33
Um dazu etwas konkretes sagen zu können, müsste man die übrigen Versicherungszeiten kennen. Aber andererseits haben Sie bis März noch genug Zeit die Kollegen vor Ort mit dieser Frage aufzusuchen. Schaden kann die Meldung nicht, nützen wird sie wenig bis gar nicht, aber wie gesagt, es kann nicht konkret beurteilt werden im Forum.
Heidiam 26.08.2015 | 11:50
Also, die erforderlichen Wartezeiten sind zum genannten Rentenbeginn auf jeden Fall erfüllt, auch ohne die ALG-Zeiten.
KSCam 26.08.2015 | 12:39
Dann ist es unerheblich ob Sie weiter gemeldet sind oder nicht, auch in Hinblick auf eine eventuelle Erwerbsminderung macht ein knappes Jahr Lücke nichts aus, mit Entgeltpunkten wird die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auch nicht bewertet,.....allenfalls die Gesamtleistungsbewertung, also die Vorschrift nach der etwaige Anrechnungszeiten bewertet werden, könnte geringfügig verschlechtert werden,......??? Die einen melden sich weiter arbeitslos, andere melden sich nicht.....
Heidiam 26.08.2015 | 14:39
Bedeutet dies, dass unter diese Nichtanrechnung von 2 Jahren vor Rentenbeginn nur Zeiten fallen, in denen ALG bezogen wurde? Wenn ich unmittelbar vor dem Bezug von ALG-1 versicherungspflichtig beschäftigt war und danach als arbeitssuchend ohne Bezug bei der Agentur gemeldet bin, zählt die Zeit bis zur Rente wieder mit bei der Wartezeit von 45 Jahren?
****am 26.08.2015 | 15:05
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug = Anrechnungszeit zählen bei der Ermittlung der 45 Jahre nie mit. Welche Altersrente wollen sie denn ab 01.02.2017 beantragen? Evtl. besteht ja schon vorher ein Anspruch auf eine andere Altersrente ggf. mit Kürzung. Lassen sie sich am besten mal beraten in einer A+B-Stelle der DRV oder beim Versicherungsamt/Versichertenberater/ältester.
Heidiam 26.08.2015 | 15:39
Es soll die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren nach 45 Jahren beantragt werden. Meine Zusatzfrage habe ich nur gestellt, weil der Experte schrieb: „Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG-1 versicherungspflichtig beschäftigt waren, kann Ihnen die Zeit ab 4/2016 als Anrechnungszeit gutgeschrieben werden.“
Heidiam 26.08.2015 | 16:19
Ergänzend: Von 04/2016 bis 02/2017, das wäre dann die Zeit arbeitslos ohne Bezug.
Heidiam 26.08.2015 | 23:34
Allen, die mir weitergeholfen haben, insbesondere auch dem Experten/der Expertin vielen herzlichen Dank.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026