Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG-1 versicherungspflichtig beschäftigt waren, kann Ihnen die Zeit ab 4/2016 als Anrechnungszeit gutgeschrieben werden. Falls Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Altersrente bereits erfüllt haben, benötigen Sie die Anrechnungszeit hierfür natürlich nicht mehr. Die Zeit selbst wird auch nicht mit Entgeltpunkten bewerten. Sie beeinflusst nur die Bewertung der anderen beitragsfreien Zeiten (wie Mutterschutz/Fachschule); aufgrund der relativ kurzen Dauer jedoch wahrscheinlich kaum spürbar.