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Arbeitssuchend ohne Geldbezug

von Renate20.04.2008 | 00:01
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Guten Abend, ich werde im Oktober 54 Jahre alt und habe 36 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet. Ich bin 80% Schwerbehindert. Nun bin ich seit fast 2 Jahren arbeitslos/suchend wegen Firmenschließung/Insolvenz. Das erste Jahr erhielt ich AG1. Nun bin ich seit August 2007 arbeitssuchend gemeldet, ohne Geldbezug. Ich muss mich alle 3 Monate melden und einmal im Jahr zu einer "Beratung" im Arbeitsamt einfinden. Meine Frage: man sagte mir bei der Rentenberatung, ich soll mich weiterhin bis zur Rente arbeitssuchend melden. Als Anrechnungszeit für die Rente. Ich habe das aber nicht genau verstanden (bin hörbehindert) Was bringt mir die Arbeitssuchendmeldung für die Rente? Kann ich früher in Rente gehen? Ab wann könnte ich in Rente gehen, mit Abschlag? Ohne Abschlag? Ich habe bis jetzt auch noch keine Bestätigung vom Arbeitsamt für die Rentenversicherung erhalten. Muss man sie selbst anfordern? Oder geht das direkt an die Rentenversicherung? Bekommt man diese Bescheinigung immer erst nach einem vollem Jahr, oder zum Jahresende? Oh Gott... viele Fragen... aber ich blicke einfach nicht durch! Auch nicht ob ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden sollte in meinem Fall. Wo ist da der Unterschied?? Man sagte mir arbeitssuchend. Ich bin aber schwer vermittelbar, weil ich sehr schwerhörig bin und meinem erlernten Beruf (Verkäuferin) nicht mehr ausüben kann. Hinzu kommt noch mein Alter. In meiner ehemaligen Firma konnte ich im Zentral-Lager und im Büro arbeiten, ohne Kundenkontakt. Ich würde mich über Antworten sehr freuen! Vielen Dank! Viele Grüße Renate

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

den Antworten von Wolfgang Amadeus ist meines Erachtens nichts hinzuzufügen.

Danke Amadeus.

4 Antworten

Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 01:02
Hallo Renate, was die Auswirkungen von Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auf die Rentenhöhe betrifft, zitiere ich aus einem früheren Beitrag: "Es ist so, dass Zeiten der Arbeitssuchendmeldung (im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld) als Anrechnungszeiten angerechnet werden, solange seit Ende der letzten Beschäftigung keine Unterbrechung der Arbeitssuchendmeldung vorliegt (Unterbrechungen von weniger als einem Kalendermonat sind unschädlich). Diese Anrechnungszeiten bekommen jedoch keine Entgeltpunkte zugeordnet, erhöhen also direkt die Rente nicht. Allerdings erhöhen diese Anrechnungszeiten den Durchschnittswert (sogenannten Gesamtleistungswert) für die Bewertung anderer beitragsloser oder beitragsgeminderter Zeiten (z.B. Fachschulzeiten oder Lehrlingszeiten) und können so indirekt die Rente doch wieder erhöhen." Um beurteilen zu können, ob und wie sich solche Anrechnungszeiten bei Dir auswirken würden, müßte man einmal Deinen Versicherungsverlauf unter die Lupe nehmen, das kann also nur individuell beurteilt werden. Allerdings führen solche Anrechnungszeiten bei den meisten Personen zu einer Rentenerhöhung. Unabhängig davon würde ich jedoch dennoch wichtig für Dich halten, Dich weiterhin lückenlos arbeitsuchend zu melden, weil Du Dir dadurch den Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung erhalten könntest. Andernfalls würde dieser Versicherungsschutz nämlich zwei Jahre nach Ende der Arbeitslosigkeit verloren gehen. Insbesondere, nachdem Du bereits 80 % schwerbehindert bist, wäre für Dich dieser Versicherungsschutz besonders wichtig. Was Deine Frage zur Altersrente betrifft, so könntest Du diese frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten erhalten (allerdings dann mit 10,8 % Abschlag). Ohne Abschlag könntest Du die Altersrente bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren und 8 Monaten erhalten. Nachdem Du von der Agentur für Arbeit als schwer vermittelbar eingestuft wirst und nachdem Du Deinen erlernten Beruf als Verkäuferin nicht mehr ausüben kannst, wäre ohnehin für Dich zu überlegen, ob Du nicht versuchsweise einmal die Erwerbsminderungsrente beantragen solltest. Ist zwar nicht immer leicht, damit durchzukommen, aber verlieren könntest Du dabei eigentlich nichts, geht die Rente nicht durch, dann bleibt halt alles wie bisher, geht sie jedoch durch, hast Du und Deine Familie ein bißchen mehr Geld monatlich zur Verfügung.
Renateam 20.04.2008 | 08:11
Hallo Wolfgang, vielen Dank für Deine superschnelle Antwort! Jetzt blicke ich schon etwas klarer. Ich habe seit meinem 15. Lebensjahr durchgehend 36 Jahre gearbeitet, davon die letzten 10 Jahre in Teilzeit. (3/4 Stelle) Eine Rentenerhöhung wird die Arbeitssuchendmeldung da wohl nicht ergeben. Aber den Versicherungsschutz der Erwerbsminderung ist schon von Vorteil! Ich lese aber da immer etwas von einer Wartezeit von 5 Jahren. Was bedeuetet das? Muss ich 5 Jahre arbeitsuchend gemeldet sein, und dann kann ich erst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen? Von wem bekommt die Rentenvericherung die Arbeitssuchendmeldung? Muss ich mich darum kümmern, oder macht das das Arbeitsamt? Wenn ja, kann ich mich darauf verlassen? Wird das zum Jahresende gemacht oder immer nach einem vollem Jahr nach der Arbeitssuchendmeldung? Denn ich habe zum Jahresende 2007 nichts bekommen. Nochmals vielen Dank!!! Gruß Renate
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 08:50
Hallo Renate, Wartezeit bedeutet einfach nur Mindestversicherungszeit. Bei der Erwerbsminderungsrente beträgt sie 5 Jahre, das bedeutet, wenn Du 5 Jahre Beiträge gezahlt hast - was Du ja gemacht hast - dann ist die Wartezeit erfüllt. Was die Meldung von Zeiten betrifft, in welchen Du arbeitsuchend gemeldet warst, ist es so, dass die verschiedenen Agenturen für Arbeit unterschiedlich verfahren; die meisten melden solche Zeiten nicht automatisch, so dass man in dem Fall sich - am besten jährlich - die Zeiten von der Agentur extra bescheinigen lassen muss und die Bescheinigungen dann später, im Rahmen einer Kontenklärung oder spätestens mit dem Rentenantrag, bei der Rentenversicherung zur Anrechnung einreichen muss.
Renateam 20.04.2008 | 10:54
Hallo Wolfgang, ich möchte mich ganz herzlich für Deine Informationen bedanken! Es hilft mir schon sehr viel weiter, ich sehe nun klarer! Ich werde dann mal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Auf einen Versuch kommt es halt an. Nochmals vielen Dank und noch einen schönen Sonntag! Gruß Renate
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