Hallo Minni,
das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Zunächst einmal hat ja bei Ihnen der Sozialmediziner der Rentenversicherung festgestellt, dass Sie nicht mehr 6 Stunden arbeiten können.
Und wenn sich bei Ihnen gesundheitlich nichts geändert (sprich: gebessert) hat, dann können Sie ja auch eigentlich die 8-9 Stunden gar nicht arbeiten und wenn Sie das trotzdem machen, ist es in der Regel nicht rentenschädlich (man spricht dann davon, dass Sie "auf Kosten der Restgesundheit" arbeiten).
Man kann allerdings nicht vollständig ausschließen, dass Ihr Rentenversicherungsträger in der längeren Arbeitszeit ein Indiz dafür sieht, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und nochmal nachprüft. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit aber insgesamt gleichbleibt und der Verdienst die Hinzuverdienstgrenzen einhält, erscheint mir die Wahrscheinlichkeit einer solchen Prüfung eher gering.