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arbeitsunfähig

von morgenstern17.09.2008 | 13:56
1125 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Frage. Ich war jetzt 6 Wochen zur Reha und bin arbeitsunfähig für 6 Monate oder länger entlassen worden. Vor meiner Reha bekam ich Arbeitslosengeld. Meine Frage wäre, bezahlt das Arbeitsamt jetzt weiter mein Arbeitslosengeld obwohl ich nicht vermittelbar bin, oder übernimmt die Rentenkasse das solange bis ich wieder arbeitsfähig bin. Liebe Grüße

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie nach der Reha arbeitsunfähig entlassen werden, muss die AfA weiter AloGeld bezahlen bis die 6 Wochen (theoretischer Lohnfortzahlungszeitraum) um sind, danach die KK. Der RV-Träger bezahlt nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie eine AU-Bescheinigung ("gelber Schein") haben und die 6 Wochen sind um, zahlt die AfA nicht mehr, es sei denn Sie heben einen RT-Antrag gestellt, dann nach § 125 SGB III (wie von "Realist" bereits beschrieben).

4 Antworten

morgensternam 17.09.2008 | 16:05
Ich bin bei der KK schon ausgesteuert, bekomme seit Januar ALG, die 6 Wochen Reha habe ich ein Übergangsgeld bekommen. Wenn ich jetzt 6 Monate oder länger nicht arbeitsfähig bin bezahlt das AA trotzdem weiter ALG?
Realistam 17.09.2008 | 16:35
Nur wenn Sie einen Rentenantrag stellen! Dann greift der § 122, SGB_III, die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung". Danach bekommen Sie auch dann ALG_I gezahlt, wenn Sie noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Und zwar solange, bis über Ihren Rentenantrag RECHTSWIRKSAM entschieden wurde, jedoch längstens bis zum Ende Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes. Ansonsten können Sie nur noch das bedürftigkeitsabhängige ALG_II beantragen!
Realistam 17.09.2008 | 16:39
Es muss natürlich § 125 heißen!
Ergänzungam 17.09.2008 | 21:24
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie ggf. wieder Anspruch auf Krankengeld haben, weil neue Blockfristen begonnen haben!
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