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Zur Experten-Antwort springenHallo Alfred60,
die Begrifflichkeit bzw Ausdrucksweise von `formal arbeitsfähig`, dann auch noch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aussage àrbeitsunfähig`, scheint nach meiner Recherche nicht zu alltäglichen Formulierungen in Rehaentlasungsberichten zu gehören.
Ihre Schlussfolgerung, dass damit evtl. eine Erwerbsminderung vorliegen könnte würde ich daher nicht bestätigen wollen. Dem kann so sein, muss aber nicht.
Um irgendwelche Irritation oder Falschdeutungen auszuschließen, empfehle ich Ihnen die Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rententräger.
Sollte Ihrerseits eine Erwerbsminderungsfeststellung gewünscht sein, dann können Sie jederzeit einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Dann MUSS Ihr Rententräger sich auf jeden Fall mit der Frage beschäftigen und Sie sind aus der Hängepartie einer möglichen Falschauslegung/Falschdeutung einer Aussage im Rehaentlassungsbericht raus.
Liebe User,
ich musste ein paar Entgleisungen löschen.
Mit vielen Grüßen
Ihr Admin
Also ich versuche das mal mit meinen Worten wiederzugeben: Wenn der Rehabilitand aus der Reha als Arbeitsunfähig und mit dem Hinweis Formal Arbeitsfähig entlassen wird, dann liegt eventuell hier eine Erwerbsminderung vor. Die Rehaklinik weist nur darauf hin, das hier eine Erwerbsminderung vorliegen könnte. Also eine Prognose. Die DRV müsste demnach aus der Prognose entscheiden und dem Arbeitsunfähigen Patienten den nächsten Schritt mitteilen. Heißt die DRV muss so oder so aktiv werden. Habe ich das so korrekt verstanden?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredArbeitsunfähig sind Sie, wenn Sie wegen einer vorliegenden Krankheit (oder auch eines Unfalles) 'vorübergehend' die vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen bei Ihrem Arbeitgeber nicht mehr erbringen können ohne dadurch Ihre Gesundheit (weiter) zu gefährden. Arbeitsfähig bedeutet also, Sie gehen ganz normal arbeiten und schaffen das alles auch so, wie es Ihr Arbeitsvertrag vorgibt und Ihr Arbeitgeber dies also erwarten darf. Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird. Wenn Sie jetzt zum Beispiel in einer Reha waren, weil Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, und Sie wurden dort 'arbeitsfähig' entlassen, dürften Sie, bis zur Entscheidung über eine EM-Rente, auch wieder arbeiten gehen. Müssen es aber im Übrigen nicht, Sie könnten auch das Vorliegen einer (weiteren) Arbeitsunfähigkeit durch Ihren Haus-/Facharzt bestätigen lassen. Werden Sie aus der Reha als 'arbeitsunfähig' entlassen, ist der Weg zum Haus-/Facharzt zwingend erforderlich (wegen Folge-Anspruch auf Krankengeld sofort am Tag nach der Entlassung). Es sagt dann aber nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich nur (weiter) vorübergehend arbeitsunfähig sind, oder doch langfristig erwerbsgemindert. Sondern betrifft in dem Fall den 'aktuellen Zustand' = Sie sind nicht so krank, dass Sie nicht trotzdem täglich zu Ihrem Arbeitsplatz gehen und Ihre Aufgaben dort verrichten könnten (evtl. eben auch langsamer, weil Sie gesundheitlich doch eingeschränkt sind). Über das Vorliegen einer Erwerbsminderung würden dann aber die Gutachter der DRV entscheiden, nicht die Reha-Klinik. Hoffe das hilft Ihnen weiter. Alles Gute!
Warum sollte die DRV eine EM-Rente gewähren, wenn @Alfred 'arbeitsfähig' ist (und auch wieder arbeiten geht)? Ich denke, die DRV hat (zu Recht) nichts zu verschenken.Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredWenn Sie jetzt zum Beispiel in einer Reha waren, weil Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, und Sie wurden dort 'arbeitsfähig' entlassen, dürften Sie, bis zur Entscheidung über eine EM-Rente, auch wieder arbeiten gehen.
Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?
Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Vor allem lesen Sie das Urteil vollständig durch, dann wissen Sie, dass die Behauptung völliger Unsinn ist. Wurde im Übrigen in der jüngeren Vergangenheit hier schon diskutiert und widerlegt. Wer es trotzdem glaubt, kann sich ja gern darauf berufen, aber sollte nicht enttäuscht sein, falls nicht das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?
Ohne Aktenzeichen kann ich das Urteil nicht finden.Vor allem lesen Sie das Urteil vollständig durch, dann wissen Sie, dass die Behauptung völliger Unsinn ist. Wurde im Übrigen in der jüngeren Vergangenheit hier schon diskutiert und widerlegt. Wer es trotzdem glaubt, kann sich ja gern darauf berufen, aber sollte nicht enttäuscht sein, falls nicht das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Ich habe meine Erwerbsminderungsrente erhalten, ohne auf BSG-Urteile zu verweisen. Fazit: Die Rechtsprechung ist der DRV bekannt!Vor allem lesen Sie das Urteil vollständig durch, dann wissen Sie, dass die Behauptung völliger Unsinn ist. Wurde im Übrigen in der jüngeren Vergangenheit hier schon diskutiert und widerlegt.Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Aktenzeichen = B 13 R 107/12 B Viel Spass mit der Rente!Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?
Das ist ja geil, will auch die Rente haben, ab welcher AU-Woche kann ich Antrag stellen? Habe 26 Wochen noch nicht voll. Bin in Woche 20. Kann jetzt schon Antrag stellen?Ich habe meine Erwerbsminderungsrente erhalten, ohne auf BSG-Urteile zu verweisen. Fazit: Die Rechtsprechung ist der DRV bekannt!Vor allem lesen Sie das Urteil vollständig durch, dann wissen Sie, dass die Behauptung völliger Unsinn ist. Wurde im Übrigen in der jüngeren Vergangenheit hier schon diskutiert und widerlegt.Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?
Zwei Nachfragen AUCH an @Experten-Antwort 1. Ist das BSG-Urteil noch gültig? 2. Was ist bei dem Urteil, neben den mehr als 26 Wochen AU, sonst noch zu berücksichtigen?Aktenzeichen = B 13 R 107/12 B Viel Spass mit der Rente!Welches Aktenzeichen hat das BSG-Urteil?Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG sind Sie, wenn Sie länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sind, erwerbsgemindert und haben dann einen Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente.Wie lange muss denn bitte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um erwerbsgemindert zu sein?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Stimmr, es würde gar keinen Sinn machen, jemanden nach 26 Wochen zu verrenten, der zwar voll krank ist, aber vielleicht nach 28 oder 30 Wochen wieder gesund ist. Dann ist die Rente woll schon nach 8 Wochen wieder obsolet? Es kommt also schon darauf an, wie die Krankheitsprognose ausfällt.2. Was ist bei dem Urteil, neben den mehr als 26 Wochen AU, sonst noch zu berücksichtigen?Erklärungsversuch, der weiß wievielte: Lieschen Müller stellt einen Antrag auf EM-Rente. Die RV kommt zu dem Ergebnis, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, da noch mindestens 6 Stunden leichteste Leichtarbeit möglich ist. Nun argumentiert Lieschen aber wie folgt:"Liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag zwar abgelehnt, aber ich bin seit über 26 Wochen arbeitsunfähig und werde auch weiterhin so hohe Fehlzeiten haben und kann damit die vereinbarte 5-Tage - Woche beim Arbeitgeber nicht mehr erfüllen,bspw. weil Lieschen Müller 3 mal pro Woche zur Dialyse gehen muss für unabsehbare Zeit. Dann kann Lieschen Müller doch noch eine EM-Rente erhalten. Einfach nur 26 Wochen krank reicht nicht aus, schließlich gibt es mehrere Erkrankungen, die einen etwas länger außer Gefecht setzen können, aber dann auch eine Gesundung nach langer Zeit erfolgt. Da reicht ein komplizierter Bruch o. ä., wenn da alle berentet würden...
Nachfrage AUCH an @Experten-Antwort. Für welchen Zeitraum muss die Arbeitsunfähigkeit MINDESTENS für die Zukunft, durch den behandelnden Arzt prognostiziert werden, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Es gibt keinen Mindestzeitraum einer Arbeitsunfähigkeit für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Was ist daran so schwer zu verstehen?Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Nachfrage AUCH an @Experten-Antwort. Für welchen Zeitraum muss die Arbeitsunfähigkeit MINDESTENS für die Zukunft, durch den behandelnden Arzt prognostiziert werden, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
18 Jahre.Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Nachfrage AUCH an @Experten-Antwort. Für welchen Zeitraum muss die Arbeitsunfähigkeit MINDESTENS für die Zukunft, durch den behandelnden Arzt prognostiziert werden, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
???18 Jahre.Nachfrage AUCH an @Experten-Antwort. Für welchen Zeitraum muss die Arbeitsunfähigkeit MINDESTENS für die Zukunft, durch den behandelnden Arzt prognostiziert werden, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?Guten Tag, was bedeutend: Formal Arbeitsfähig Könnten Sie das bitte für einen Laien erklären oder beschreiben. Danke. Grüße AlfredEine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.
Wenn eine Gesundung in nicht absehbarer Zeit ausgeschlossen ist, bspw. eine Krebserkrankung. Es muss ja ersteinmal eine entsprechende Diagnose zu so langer Arbeitsunfähigkeit führen und diese rechtfertigen. Einfach mit Kopfweh schön lange Krankmeldung führt zu gar nichts, außer das Ihnen die KK Licht ans Fahrrad machen wird!Eine Erwerbsminderung hingegen kann vorliegen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig vorliegt/prognostiziert wird.Nachfrage AUCH an @Experten-Antwort. Für welchen Zeitraum muss die Arbeitsunfähigkeit MINDESTENS für die Zukunft, durch den behandelnden Arzt prognostiziert werden, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
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