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arbeitsunfähig in der Ausbildung

von Nadja22.07.2007 | 10:35
1423 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo, ich bin 20 Jahre jung und seit Apr 07 an Polymyositis erkrankt. Mache z Z eine Ausbildung als Gesundheits-Krankenpflegerin. Bin aber schon seit mitte Apr arbeitsunfähig. Bin dann in Reha gegangen und wurde letztenendes arbeitsunfähig entlassen. Die Tätigkeiten als Ges.-Krankenpflegerin sind zu anstrengend, ich kann dieser körperl. Anstrengung nicht standhalten. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass ich alle 3-4 Wochen immunsupremiert werde,somit infektionsgefährdet bin und dementsprechend nicht bei kranken Menschen sein kann. Der Zeitraum, in dem ich mich jetzt beruflich umorientieren muss,ist ungünstig, da für dieses Jahr die Ausbildungsplätze bzw Studienplätze schon vergeben sind. Da ich ja aber erst seit anderhalb Jahren im Berufsleben stehe und auch erst so kurze Zeit Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt habe, habe ich ja kein Anspruch. Was kann ich nun machen, damit ich nicht ein ganzes Jahr mittelslos da stehe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Nadja,

schade dass die Ausbildung abgebrochen werden mußte. Einen Anspruch auf Ausbildung/Umschulung seitens der Rentenversicherung kann ich nicht ausmachen, tut mir leid.

Meine Empfehlung: sofort bei der Agentur für Arbeit beraten lassen, vielleicht kann dort bei der Suche nach einer körperlich weniger anstrengenden Ausbildungsstelle geholfen werden. Nehme an, man wird Sie dort auffordern sich ausbildungssuchend zu melden.

2 Antworten

???am 22.07.2007 | 19:00
>>Da ich ja aber erst seit anderhalb Jahren im Berufsleben stehe und auch erst so kurze Zeit Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt habe, habe ich ja kein Anspruch.<< Von welchem möglichen Anspruch sprechen Sie denn?
Schadeam 22.07.2007 | 20:03
Sie müssen sich umorientieren und eine geeignete Tätigkeit suchen. Und Übergangszeiten können auch mit Aushilfsjobs überbrückt werden. Mit 20 sind Sie dazu noch nicht zu alt! PS: solange Sie arbeitsunfähig sind, haben Sie längsten 78 Wochen Krankengeldanspruch.
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