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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig, Privatversichert, Antrag auf EU Rente

von Nina R.11.02.2016 | 11:35
1349 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich habe folgende Frage: Ich bin nach Auflösung meines Arbeitsvertages, aus betrieblichen Gründen,während der Freistellungszeit langfristig krank geworden. Seit einem Jahr zahlt mir meine Privatversicherung Krankentagegeld. Allerdings hatte sie 4 Monate die Zahlung eingestellt, mit der Begründung ich hätte ja keinen Arbeitgeber mehr. Nachdem ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe zahlen sie (Wiederwillig) wieder. Z.Zt warte ich noch auf eine ca 10 wöchige stationäre Therapie. Danach muss ich damit rechnen, das meine PKV die Zahlungen einstellen will. Meine Ärztin und ich möchte die EU Rente beantragen. Jetzt die wichtige Frage: muss meine PKV weiterhin Krankentagegeld zahlen, bis die Rente (ggf) genehmigt wird? Mit freundlichen Grüßen. Nina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina R.,

diese Frage kann ich Ihnen leider hier im Forum der Rentenversicherung nicht beantworten - hier kommt es sicher auf die Vertragsgestaltung mit Ihrer privaten KK an.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente voraussetzt, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen RV nachweisen können. Als Eintritt der Erwerbsminderung wird manchmal der Tag der Antragstellung verwendet, wenn sich das Datum nicht anderweitig festmachen lässt. Ich kann aus Ihrer Anfrage den Zeitverlauf nicht zu 100% nachvollziehen - Sie sollten das einfach bei der Frage , wann Sie den Antrag stellen, mit im Hinterkopf behalten...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

dsam 11.02.2016 | 13:48
Ich würde mir auch die Frage stellen, wie im Zeitraum des Bezuges von Krankentagegeld eigentlich Ihre Rentenversicherungskonto aussieht. Zahlen Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder haben Sie einen Antrag auf Pflichtversicherung gestellt oder entsteht letztlich nur eine Lücke? -->> Könnte ja Auswirkung auf die Anspruchsvoraussetzungen haben. Denn selbst wenn Sie erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung sind, erhalten Sie dann aber keine Rente, wenn die wartezeitrechlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (gemessen zum Zeitpunkt des Leistungsfalles).
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