Hallo Nina R.,
diese Frage kann ich Ihnen leider hier im Forum der Rentenversicherung nicht beantworten - hier kommt es sicher auf die Vertragsgestaltung mit Ihrer privaten KK an.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente voraussetzt, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen RV nachweisen können. Als Eintritt der Erwerbsminderung wird manchmal der Tag der Antragstellung verwendet, wenn sich das Datum nicht anderweitig festmachen lässt. Ich kann aus Ihrer Anfrage den Zeitverlauf nicht zu 100% nachvollziehen - Sie sollten das einfach bei der Frage , wann Sie den Antrag stellen, mit im Hinterkopf behalten...