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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig unter 3 Stunden nach Reha, was tun ?

von Karina08.11.2018 | 10:40
7106 Ansichten
4 Antworten

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Ich wurde nach der 7. Reha in Folge, arbeitsunfähig unter 3 Stunden entlassen und höre nun nichts mehr. Was muß / soll ich tun ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karina,

ich halte in Ihrer Situation ein persönliches Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers für sinnvoll. Ggf. könnten Sie dort auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Naomiam 08.11.2018 | 10:46
Einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, das müssen sie so wie so, wenn die DRV den REHA Antrag umdeutet
Cassandraam 08.11.2018 | 10:46
Wer sollte sich denn melden ? Sie müssen sich schon selber kümmern, um eine Krankschreibung, Arbeitslosenmeldung, ....was auch immer. Oder eben einen Rentenantrag stellen, wenn Sie meinen, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.
???am 08.11.2018 | 11:08
Arbeitsunfähigkeit wird normalerweise nicht mit einer Stundenzahl festgestellt. Sie sollten erst mal kontrollieren, ob da tatsächlich nur "Arbeitsunfähig" stand oder ob da nicht die Erwerbsfähigkeit beurteilt wurde. Wenn bei Ihnen tatsächlich nur Arbeitsunfähigkeit vorliegt, müssen Sie sich um entsprechende Krankschreibungen, Arzttermine ... kümmern. Sollte jedoch eine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden festgestellt worden sein, ist es recht wahrscheinlich, dass die DRV Ihren Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeutet. Sie können in diesem Fall abwarten, bis Sie von der DRV angeschrieben werden, dort bereits jetzt mal anrufen, was denn los ist oder gleich selbst einen Rentenantrag stellen. Wie Sie konkret vorgehen, müssen Sie selbst entscheiden.
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