Hallo RB,
nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig waren, anschließend als Krankengeldbezieher für die Dauer des Bezuges rentenversicherungspflichtig waren, während des ALG1-Bezuges ebenfalls rentenversicherungspflichtig waren. Jetzt sind Sie ohne Sozialleistungsbezug (nach Ihren Angaben kein ALG 2 -Anspruch) und es erfolgen keine automatischen Meldungen mehr in Ihr Versicherungskonto bei der Rentenversicherung. Den Nachweis über die weitere Arbeitsunfähigkeit müssen Sie im Einzelfall führen. Dies kann z.B. über Bescheinigungen des behandelnden Arztes, der ja sonst auch die Arbeitunfähigkeit bescheinigt, erfolgen. Nur bei Nachweisen können Anrechnungszeiten wegen Arbeitunfähigkeit angerechnet werden, diese Nachweise müssen Sie beschaffen. Kosten hierfür nach der Gebührenordnung gehen allein zu Ihren Lasten.
P.S.: Ich empfehle Ihnen, eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, dort sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, sich über die Möglichkeiten eines Antrages auf Reha- und Rentenleistungen der DRV aufklären lassen.
Frohe Weihnachten!!