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Experten-Antwort

arbeitsunfähigkeit nach der reha

von anita schopohl01.09.2015 | 19:36
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8 Antworten

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hallo, nach meiner 5 wöchigen Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Am nächsten Tag, einem Mittwoch, war mein Hausarzt im Urlaub und ich ging zur Vertretung, um mich weiter krankschreiben zu lassen. Die Praxis war sehr voll und ich wurde für den Donnerstag Morgen einbestellt, dann am Donnerstag rückwirkend am Mittwoch weiter krankgeschrieben. Da auf der Krankmeldung nun als Ausstellungsdatum der Donnerstag steht, Krankschreibedatum aber Eintrag vorher ist, was der Arzt ja rechtlich darf, will die Krankenkasse jetzt kein Krankengeld bezahlen und schreibt mir, dass auch kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Ist das rechtlich richtig, sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anita Schopohl,

leider können wir aus Sicht der Rentenversicherung ihre Frage zum Krankengeldanspruch nicht beantworten.

So wie Sie ihren fall schildern, liegt aber die Arbeitsunfähigkeit nahtlos vor. Der Krankenkasse geht es wohl lediglich um das Ausstellungsdatum. Vielleicht könnte es helfen, wenn ihr Arzt ihnen bescheinigt, dass Sie am ersten Tag nach der Reha auch tatsächlich in der Praxis waren, nur die Bescheinigung erst am Folgetag ausgestellt wurde.

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7 Antworten

O.am 01.09.2015 | 21:19
Ja. das ist [derzeit noch] gängige Praxis bei allen Krankenkassen. In Ihrem erstmaligen Krankengeldbescheid dürfte auch so in der Art stehen, dass nahtlose AU-Bescheinigungen vorliegen müssen, damit KG weiter gewährt werden kann. Die Möglichkeit des Rechtsweges steht Ihnen immer offen, gleichgültig von wem oder über was Sie einen Bescheid erhalten haben.
Mizzyam 02.09.2015 | 08:26
Hallo, stellen Sie doch Ihre Frage im Krankenkassenforum (www.krankenkassenforum.de). Dort wird man Ihnen kompetent antworten können. Gruss Mizzy
anita schopohlam 02.09.2015 | 08:05
Danke für die Antwort! Habe ich denn rechtliche Chancen, oder ist es besser, eine neue AU beim Dr. anzufordern? Ich war ja in der Praxis, was anhand des Einlesens meiner Karte nachgewiesen werden kann.
anita schopohlam 02.09.2015 | 09:24
ja, das hat der Arzt schon bescheinigt, er hätte mir sogar eine neue Krankmeldung ausgestellt, mit dem richtigen Datum, aber die KK hat das schon am Telefon abgelehnt! Ich glaube, die wollen mich loswerden!
rosebudam 02.09.2015 | 10:38
Ich empfehle den folgenden Artikel, der die bisherige rechtliche Situation und die gesetzliche Änderung seit 23.07.2015 beschreibt. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. (Link in die Adresszeile Ihres Browsers kopieren!) Weisen Sie Ihre Krankenkasse auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hin, sofern die Krankengeldzahlung für die Zeit seit dem 23.07.2015 strittig ist. Falls es um einen Zeitraum vor der Gesetzesänderung geht, folgen Sie am besten dem Rat des Experten. Ich drücke die Daumen.
Friederam 02.09.2015 | 14:02
In meinen Augen bleibt nur eines: Schnellstmöglich wieder gesund werden bzw. gesundschreiben lassen (sofern Arbeitsunfähigkeit nicht zu graphierend ist). Nur falls du arbeitslos sein solltest: Sofort nach "Genesung" neu arbeitslos melden. Du verlierst jetzt evtl. langfristig Geld. Falls eine neue heftigere Krankheit dazukommt, bist du lt. KV ja auch nicht versichert Grüße Frieder
anita schopohlam 02.09.2015 | 19:10
Hallo Frieder, das ist auch alles schon geschehen, bin nach der Krankmeldung sofort wieder arbeitssuchend gemeldet. Aber gesund bin ich nach dem Theater mit der Pronova BKK nicht wirklich, im Gegenteil, der Reha-Erfolg ist dahin! Danke für die Informationen, aber ich suche mir jetzt einen Anwalt!!!
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