Hallo Anita Schopohl,
leider können wir aus Sicht der Rentenversicherung ihre Frage zum Krankengeldanspruch nicht beantworten.
So wie Sie ihren fall schildern, liegt aber die Arbeitsunfähigkeit nahtlos vor. Der Krankenkasse geht es wohl lediglich um das Ausstellungsdatum. Vielleicht könnte es helfen, wenn ihr Arzt ihnen bescheinigt, dass Sie am ersten Tag nach der Reha auch tatsächlich in der Praxis waren, nur die Bescheinigung erst am Folgetag ausgestellt wurde.