Für Ihren Rentenversicherungsträger benötigen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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Für Ihren Rentenversicherungsträger benötigen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Aus welchen Gründen/§§ ist das so?Ich habe auf meinen Rentenantrag hin einen Bescheid mit Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten, da der Anspruch nicht ausschließlich auf meinem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. Meine Frage: Benötige ich während des Rentenbezuges weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen meines behandelnden Facharztes?Ja und zwar wöchentlich.
Kommt doch auf das gleiche heraus." Ist im Rentenbescheid vermerkt, dass die volle Rente aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gewährt wird, ergeben sich daraus Verpflichtungen für den Bezieher dieser Rente. Er unterliegt denselben Pflichten zur Arbeitssuche, denen auch Arbeitslose unterliegen. Auch die für Arbeitslose obligatorische Verpflichtung, auf Aufforderung Meldetermine bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter wahrzunehmen, gilt für diese Rentenbezieher. " http://www.versicherungen-infoportal.de/arbeitsmarktrenten/Im Bescheid steht nichts von verschlossenem Arbeitsmarkt. Zitat "Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."
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