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Experten-Antwort

Arbeitsunfälle

von ***07.03.2017 | 22:29
1847 Ansichten
3 Antworten

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Kontenklärung Ich hatte 2010 und 2014 Arbeitsunfälle, die der jeweiligen Berufsgenossenschaften gemeldet wurden. Im Rahmen der Kontenklärung ist eine Frage im Formular V100 "Wurden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine andere Person nach dem 30.06.1983 versursacht?" gestellt. Es wurde in der Zeit auch Verletztengeldzahlungen durch die jeweiligen BG`s bezogen. Dadurch wurden auch Rentenbeitragszahlungen an die DRV geleistet. Muss ich das Formular R870 trotzdem ausfüllen oder kann das entsprechende Formular entfallen? Vielen Dank für die Hilfe und Beantwortung der Frage

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ***,

bei dieser Frage geht es um Regressansprüche. Der Rentenversicherungsträger muss prüfen, ob Ihnen über eventuelle Schadenersatzansprüche vielleicht mehr Beiträge ins Versicherungskonto gutgeschrieben werden können. Allein die Zahlung der regulären Beiträge aus dem Verletztengeld gleicht den Regeressanspruch nicht unbedingt aus, Sie hätten ja vermutlich in der Zeit einen höheren Verdienst erzielt (bzw. die Beiträge beim Verletztengeld werden nur aus 80% des letzten Brutto berechnet). Der Beitragsregress setzt aber voraus, dass ggü. jemandem ein Schadenersatzanspruch besteht und das soll üblicherweise mit dem R0870 geprüft werden.

Da die anderen Sozialleistungsträger (hier BG) gehalten sind, der RV derartige Schadensfälle zu melden, sollte Ihr "Fall" in der Regressabteilung Ihres RV-Trägers bereits bekannt und geprüft sein (genau kann Ihnen das in einer A+B-Stelle gesagt werden, da es im Versicherungskonto vermerkt wird). Trotzdem ist es sehr wichtig, dass Sie im V0100 mit JA antworten, damit das nochmal geklärt wird. Ggf. bekommen Sie dann nochmal den R0870 zugeschickt, falls es doch noch nicht ausreichend geprüft wurde.

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2 Antworten

W'*lfgangam 07.03.2017 | 23:06
Hallo ***, da bereits ergänzende Zahlungen an die DRV/Ihr Rentenkonto geleistet werden, bejahen Sie diese Frage einfach und ergänzen vielleicht: 'Sachverhalt ist bekannt' und lassen den R0870 erst mal weg. Sollten weitere Nachfragen dazu seitens DRV erforderlich werden, kommen die wieder auf Sie zu Gruß w.
***am 08.03.2017 | 10:17
Vielen Dank für ihre qualifizierten Auskünfte.
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