Hallo ***,
bei dieser Frage geht es um Regressansprüche. Der Rentenversicherungsträger muss prüfen, ob Ihnen über eventuelle Schadenersatzansprüche vielleicht mehr Beiträge ins Versicherungskonto gutgeschrieben werden können. Allein die Zahlung der regulären Beiträge aus dem Verletztengeld gleicht den Regeressanspruch nicht unbedingt aus, Sie hätten ja vermutlich in der Zeit einen höheren Verdienst erzielt (bzw. die Beiträge beim Verletztengeld werden nur aus 80% des letzten Brutto berechnet). Der Beitragsregress setzt aber voraus, dass ggü. jemandem ein Schadenersatzanspruch besteht und das soll üblicherweise mit dem R0870 geprüft werden.
Da die anderen Sozialleistungsträger (hier BG) gehalten sind, der RV derartige Schadensfälle zu melden, sollte Ihr "Fall" in der Regressabteilung Ihres RV-Trägers bereits bekannt und geprüft sein (genau kann Ihnen das in einer A+B-Stelle gesagt werden, da es im Versicherungskonto vermerkt wird). Trotzdem ist es sehr wichtig, dass Sie im V0100 mit JA antworten, damit das nochmal geklärt wird. Ggf. bekommen Sie dann nochmal den R0870 zugeschickt, falls es doch noch nicht ausreichend geprüft wurde.