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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und nun?

von Jonas11.03.2025 | 17:03
1529 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten. Ich bin 60 Jahre alt und wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Im Entlassungsbericht ( nur eine Seite lang ) steht drin:" Arbeitsunfähig!! Lt. Aussage des Klinikarztes, soll ich weiter krankgeschrieben werden bis zur Aussteuerung und anschließend ALG1 beantragen. Frage: Wenn ich AU entlassen werde, warum dann nicht die Empfehlung auf EM Rente? Was gibt es da für Gründe. Ist das günstiger für mich ?? Sorry, verstehe ich nicht. Leider ist der komplette Rehabericht nebst Epikrise noch nicht da....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2025 | 18:02

Hallo Jonas,

 

Die Empfehlung zur Erwerbsminderungsrente erfolgt auch dann nicht immer automatisch, wenn Sie arbeitsunfähig aus

der Rehabilitationsmaßnahme entlassen werden.

 

Dies kann unterschiedliche Gründe haben :

 

1. Die Reha-Einrichtung beurteilt Ihre Arbeitsfähigkeit, aber die tatsächliche Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente trifft die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) nach einem gesonderten Antrag und einer umfassenden Prüfung. Möglich ist es auch, dass nach einer arbeitsunfähigen Entlassung aus der Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrentenleistungen angeboten werden, indem der Antrag auf Rehabilitation in einen Rentenantrag umgewandelt wird. 

 

2. Um Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, müssen neben den medizinischen Voraussetzungen auch versicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sein. Dies kann letztendlich nur in einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung überprüft werden.

 

3. Es kann sinnvoll sein, vor einer möglichen Rentenantragstellung zunächst zustehende Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I auszuschöpfen, wenn diese Leistungen höher als die zustehende Rentenleistung wären und Ihr Dispositionsrecht nicht durch eine Aufforderung zur Rentenantragstellung durch einen Sozialleistungsträger eingeschränkt ist.

 

In jedem Fall sollten Sie den Reha- Entlassungsbericht genau dahingehend prüfen, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist. Dies können Sie auch mit Ihren behandelnden Ärzten beraten.

 

Sie können sich hierzu auch bei Ihrem nächstgelegen Rentenversicherungsträger beraten lassen, um die für Sie günstigsten Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen zu klären.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

6 Antworten

EMam 11.03.2025 | 17:26
Arbeitsunfähig ist nicht gleichzusetzen mit erwerbsgemindert. Falls Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, dass Sie erwerbsgemindert sind, steht es Ihnen frei einen entsprechenden Antrag zu stellen. Im Übrigen sollten Sie den vollständigen Entlassungsbericht abwarten. In diesem wird ja am Ende angegeben, wie man Sie hinsichtlich der weiteren Arbeitsfähigkeit beurteilt.
Maximiliane am 11.03.2025 | 18:13
Vermutlich sind Sie zwar derzeit AU aber nicht Erwerbsgemindert.
Tham 11.03.2025 | 18:29
Wobei man im Umkehrschluss erwerbsgemindert sein kann, aber nicht zwangsläufig AU sein muß..
Schadeam 11.03.2025 | 22:33
Ist doch ganz einfach: wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, stellen Sie den Antrag. Warum warten ob etwas von selbst kommt? Ob KG, ALG oder Rente besser sind und ob eine Chance auf Rente besteht, weiß eh keiner im Forum. Niemand kennt Ihre Versicherungszeiten, grins
EMR Rentneram 12.03.2025 | 08:57
Warten sie den abschließenden Bericht der Rehaeinrichtung ab dann wissen sie schonmal mehr. Wenn Sie sich und im Idealfall auch ihre Ärzte für erwerbsgemindert halten würde ich mich als nächsten Schritt mit dem VDK in Verbindung setzten und diesen Schritt mit deren Unterstützung tätigen. Machen sie diesen Schritt nicht ohne sozialrechtlichen Beistand den es lauern viele Fallstricke auf den Weg zur EMR.
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