Hallo Jonas,
Die Empfehlung zur Erwerbsminderungsrente erfolgt auch dann nicht immer automatisch, wenn Sie arbeitsunfähig aus
der Rehabilitationsmaßnahme entlassen werden.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben :
1. Die Reha-Einrichtung beurteilt Ihre Arbeitsfähigkeit, aber die tatsächliche Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente trifft die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) nach einem gesonderten Antrag und einer umfassenden Prüfung. Möglich ist es auch, dass nach einer arbeitsunfähigen Entlassung aus der Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrentenleistungen angeboten werden, indem der Antrag auf Rehabilitation in einen Rentenantrag umgewandelt wird.
2. Um Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, müssen neben den medizinischen Voraussetzungen auch versicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sein. Dies kann letztendlich nur in einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung überprüft werden.
3. Es kann sinnvoll sein, vor einer möglichen Rentenantragstellung zunächst zustehende Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I auszuschöpfen, wenn diese Leistungen höher als die zustehende Rentenleistung wären und Ihr Dispositionsrecht nicht durch eine Aufforderung zur Rentenantragstellung durch einen Sozialleistungsträger eingeschränkt ist.
In jedem Fall sollten Sie den Reha- Entlassungsbericht genau dahingehend prüfen, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist. Dies können Sie auch mit Ihren behandelnden Ärzten beraten.
Sie können sich hierzu auch bei Ihrem nächstgelegen Rentenversicherungsträger beraten lassen, um die für Sie günstigsten Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen zu klären.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.