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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig bis Renteneintritt

von Chris23.10.2024 | 11:13
124 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bin seid Ende März 24krank geschrieben und kann ab August 25 in Rente für Schwerbehinderte gehen.Falls ich nicht vorher wieder gesund sein sollte OP steht noch an,was passiert mit meinem Urlaub habe bis dahin noch ca.50 Tage Urlaub zu bekommen.Muss ich bevor ich in Rente gehe wieder arbeiten falls möglich, um meinen Urlaub zu bekommen oder kann ich falls ich nicht wieder arbeitsfähig bin direkt in die Rente gehen und was passiert dann mit meinem Urlaub.Wäre dankbar für eine Expertenantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

 

da dieses Forum nur für Fragen zu Rentenversicherung ist, kann ich Sie mit dieser Frage nur auf Ihren Arbeitgeber verweisen. Klären Sie mit diesem, ob der Resturlaub ausgezahlt wird oder in Anspruch genommen werden muss oder Ähnliches.

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4 Antworten

RENaTEam 23.10.2024 | 11:18
Der Urlaub wird - falls er nicht schon verfallen ist - bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Das Arbeitsverhältnis endet in der Regel nicht bei einer vorgezogenen Altersrente. Falls es eine solche Regelung gibt, finden Sie diese im Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel muss das Arbeitsverhältnis aktiv von Ihnen beendet werden - durch Kündigung oder Arbeitsvertrag.
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 23.10.2024 | 11:44
Wenn Sie aufgrund von dauerhafter Erkrankung oder Bezug einer Erwerbsminderungsrente den Ihnen zustehenden Urlaub nicht mehr nehmen können, haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Dies aber erst, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis formal beendet ist. Solange Sie dauerhaft krank sind und meistens auch, wenn Sie eine befristete EM-Rente beziehen, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern besteht im Status "ruhend" fort. Genaueres steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Ermittlung der Dauer bzw. Höhe der ggf. fälligen Urlaubsabgeltung ist dann in der Regel nicht ganz trivial. Hier kann ggf. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen oder der Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft: Hier ein paar (viele:-) Infos dazu: https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge…
Ergänzungam 23.10.2024 | 11:54
Ist alles Arbeitsrecht, aber da es neben der Altersrente seit 01/2023 keine Verdienstgrenzen mehr gibt, könnten Sie ja auch als Rentner weiterarbeiten und dann Ihre (angesammelten und künftigen) Urlaubstage ganz normal nehmen. Da braucht nichts verfallen und auch nichts abgegolten werden. Nur so eine Idee.
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