Hallo loni,
es geht bei dem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht darum, wie viele Stunden man noch arbeiten "darf", sondern wie viele Stunden am Tag (in einer arbeitsmarktüblichen Tätigkeit) man aus gesundheitlichen Gründen noch arbeiten "kann". Dies ist eine sozialmedizinische Einschätzung nach objektiven Kriterien. Natürlich kann man niemandem verbieten, trotzdem mehr zu arbeiten und damit vielleicht seine noch verbliebene Gesundheit zu gefährden. Und natürlich kann sich der gesundheitliche Zustand auch bessern und deshalb nach einer Weile eine längere Arbeit versucht werden.
Das hat aber letztlich doch nichts mit Ihnen zu tun. Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, Sie also gesundheitlich nicht mehr (oder derzeit nicht) in der Lage sind, eine bestimmte Stundenzahl pro Tag zu arbeiten. Warum sollte es dann voreilig sein, die Arbeitszeit entsprechend anzupassen? Es geht doch gerade darum, Ihre Lebenssituation dadurch zu verbessern, dass Sie für die geminderte Fähigkeit zu arbeiten einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Und im Übrigen: Ich möchte nicht ausschließen, dass es Personen gibt, die "Vollzeit" arbeiten und trotzdem die Hinzuverdienstgrenze einhalten - das wäre aber schon ein eklatanter Verstoß gegen
den Mindestlohn und schon deshalb nicht zulässig...