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Experten-Antwort

arbeitszeit bei em rente

von loni03.06.2016 | 09:47
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5 Antworten

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Hallo miteinander, mal eine frage zur maximalen arbeitszeit. ich bin davon ausgegangen, unter 3 std - volle emrente; unter 6 std - teilweise emrente. in letzter zeit habe ich mehrfach von personen gehört, die praktisch vollzeit arbeiten, dann aber mehr freie tage zum ausgleich haben, oder gar überhaupt vollzeit, aber unterhalb der zuverdienstgrenze. kann ich mir wirklich nicht vorstellen und will ich auch nicht, weil ich mich dann frage, wozu beziehen die eine rente? für etwas erhellung hier wäre ich sehr dankbar. als ich den rentenbescheid bekam, habe ich mich gleich mit meinem ag in verbindung gesetzt, um das auch so einzuhalten. vielleicht war das voreilig? ich verstehe das jetzt nicht ...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo loni,

es geht bei dem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht darum, wie viele Stunden man noch arbeiten "darf", sondern wie viele Stunden am Tag (in einer arbeitsmarktüblichen Tätigkeit) man aus gesundheitlichen Gründen noch arbeiten "kann". Dies ist eine sozialmedizinische Einschätzung nach objektiven Kriterien. Natürlich kann man niemandem verbieten, trotzdem mehr zu arbeiten und damit vielleicht seine noch verbliebene Gesundheit zu gefährden. Und natürlich kann sich der gesundheitliche Zustand auch bessern und deshalb nach einer Weile eine längere Arbeit versucht werden.

Das hat aber letztlich doch nichts mit Ihnen zu tun. Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, Sie also gesundheitlich nicht mehr (oder derzeit nicht) in der Lage sind, eine bestimmte Stundenzahl pro Tag zu arbeiten. Warum sollte es dann voreilig sein, die Arbeitszeit entsprechend anzupassen? Es geht doch gerade darum, Ihre Lebenssituation dadurch zu verbessern, dass Sie für die geminderte Fähigkeit zu arbeiten einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Und im Übrigen: Ich möchte nicht ausschließen, dass es Personen gibt, die "Vollzeit" arbeiten und trotzdem die Hinzuverdienstgrenze einhalten - das wäre aber schon ein eklatanter Verstoß gegen

den Mindestlohn und schon deshalb nicht zulässig...

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4 Antworten

Schorscham 03.06.2016 | 11:14
Wer immer auf der sicheren Seite sein will, sollte stets darauf achten, dass die gesetzlich definierten Arbeitszeitgrenzen von "unter 3 Std." bzw. "unter 6 Std." eingehalten werden. Dass es in Ausnahmefällen auch möglich ist, diese Zeiten rentenunschädlich zu überschreiten, sollte einen nicht dazu veranlassen, seine (manchmal hart erkämpfte) EM-Rente leichtsinnig aufs Spiel zu setzen. MfG
W*lfgangam 03.06.2016 | 20:03
Hallo loni, lesen Sie auch diesen Beitrag, letzter Eintrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
steffiam 04.06.2016 | 20:44
wer wird denn da eifersüchtig sein? . leider weiß man in vielen fällen, nicht immer die ganze wahrheit! vielleicht arbeitet jemand 8 std. zb. 4 x im monat und den rest des monats hat er frei!! also schön auf die eigene rente acht geben, und nicht die der anderen!!
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