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Experten-Antwort

Arbeitszeit bei Teilrente unter 6 Stunden

von MO04.09.2015 | 12:49
2077 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten Team, ich bekomme bald eine Teilrente Nun frag ich mich ob meine Arbeitszeiten einer Prüfung durch die DRV standhalten würden. Ich arbeite im Spätdienst von ca. 15:30 bis 21:20 Liege also knapp unter den 6 Stunden. Muss ich mir mit einer solchen Arbeitszeit Gedanken machen oder sollte ich vorsorglich die Arbeitszeit noch etwas reduzieren? Danke für die Antworten. Mo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MO ,

die Zeitgrenzen bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt bei 3 Std. täglich und endet bei unter 6 Stunden täglich. Ihr Bruttoarbeitsverdienst wird bei der Prüfung, ob die Rente als Vollrente oder als 1/2 Teilrente gezahlt werden kann, geprüft.

Ob für Sie eine individuelle Hinzuverdienstgrenze oder die Mindesthinzuverdienstgrenze maßgeblich ist, können Sie jederzeit in einem Service Zentrum der Rentenversicherung errechnen lassen.

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7 Antworten

T.am 04.09.2015 | 12:58
Zitat von MO anzeigenausblenden
Eine "Teilrente" suggeriert, dass Sie eine Rente erhalten; diese aber auf Grund von Überschreiten von Hinzuverdeinstgrenzen nur zu einem Teil (ein Drittel, ein Viertel, Hälfte, ...) ausgezahlt wird. Was für eine "Grundrente" erhalten Sie denn? - Altersrente - Rente wegen voller Erwerbsminderung - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung .... Dahingehend ist auch die Beantwortung Ihrer Frage gekoppelt.
MOam 04.09.2015 | 13:03
Zitat von T. anzeigenausblenden
ich bekomme bald eine Teilrente
Eine "Teilrente" suggeriert, dass Sie eine Rente erhalten; diese aber auf Grund von Überschreiten von Hinzuverdeinstgrenzen nur zu einem Teil (ein Drittel, ein Viertel, Hälfte, ...) ausgezahlt wird. Was für eine "Grundrente" erhalten Sie denn? - Altersrente - Rente wegen voller Erwerbsminderung - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung .... Dahingehend ist auch die Beantwortung Ihrer Frage gekoppelt.
Es handelt sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Mo
Schorscham 04.09.2015 | 16:12
Zitat von MO anzeigenausblenden
Sie liegen zwar 10 Minuten unter der "unter 6 Stunden-Marke", dürfen sich aber dennoch nicht wundern, wenn ein logisch denkender Mensch unterstellt, dass jemand, der "5 Stunden und 50 Minuten" arbeiten kann, auch 10 Minuten länger arbeiten könnte. Es KÖNNTE also durchaus sein, dass Ihr Leistungsvermögen (vielleicht auch erst in ein paar Jahren) noch einmal überprüft wird. Ich an Ihrer Stelle würde sicherheitshalber nicht mehr als 5 Stunden täglich arbeiten, weil ich wegen dieser paar Minuten nicht meine Rente aufs Spiel setzen wollte.
Schorscham 04.09.2015 | 19:18
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wer weiß, was der Fragesteller ursprünglich dem Gutachter erzählt hat, als er um eine Selbsteinschätzung seiner Leistungsfähigkeit gebeten wurde. Dass er exakt 5 Stunden und 59 Minuten arbeiten kann aber nicht länger, wohl kaum. KÖNNTE auch nicht? ;-)
W*lfgangam 04.09.2015 | 18:56
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Mein lieber Schorch, bei einer 'frischen' Teilrente (ich gehe dabei von einer EM-Rente aus, auf Zeit voraussichtlich; Altersteilrenten sind doch so was wie Fabelwesen /oh – hat MO ja entsprechend ergänzt;-)) ist das doch 'Quark'. Gerade die Rente beantragt und demnächst bewilligt - wie sollen da von heute auf morgen die med. Gründe für die Bewilligung der Rente wegen der minutengenauen Arbeitszeit anders ausfallen? Einzig entscheidet ist hier die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen - was sich ausschließlich über die Std.Zahl/dem danach zustehenden Entgelt regeln lässt. Gruß w. ...ein logisch denkender Mensch/also ein rechtskundiger weiß auch, dass selbst eine Vollzeittätigkeit nicht zum 'Erlöschen' des EM-Anspruchs führt :-)
W*lfgangam 04.09.2015 | 20:30
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, was der/die dem erzählt hat, ist völlig schnuppe - die objektive Beurteilung/Meinung des Gutachters ist (zunächst) maßgebend und letztendlich für die Beurteilung der vollen/teilweisen/keiner EM-Rente seitens DRV aus dem Gesamtbild festzustellen. Dass Gutachter sich niemals nicht 'beeinflussen' lassen und die Erwerbsfähigkeit entsprechend postiv/negativ 'beurteilen', lasse ich mal dahingestellt ;-) Gruß w.
Schorscham 05.09.2015 | 14:55
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nö, ist es überhaupt nicht. Irgendwie muss der Rentenbegehrende schließlich begründen, warum er glaubt rentenrelevant erwerbsgemindert zu sein. Denn die ausschlaggebenden medizinischen Befundberichte werden bekanntlich erst nach Antragsstellung zur Klärung herangezogen. Und wenn der Antragssteller im Vorfeld erklärte, er könne nach seiner eigenen Einschätzung beispielsweise maximal 4 Stunden arbeiten, während seine tatsächliche Arbeitszeit nach Rentenbewilligung plötzlich 5 Stunden und 50 Minuten beträgt, dann ist das keinesfalls "schnuppe". Während die tatsächlichen körperlichen Einschränkungen meistens objektiv nachweisbar sind, beruht die Einschätzung des tatsächlichen beruflichen Leistungsvermögens häufig auf subjektiven Meinungen, die je nach Gutachter stark schwanken können. Und wenn die Schilderungen der "Rentenbegehrenden" plausibel klingen, werden sie häufig auch bei der "Urteilsfindung" berücksichtigt. Mein Merkzeichen "G" bekam ich übrigens auch erst, nachdem ich eine ausführliche Selbsteinschätzung meines Gehvermögens vorgelegt hatte, da mich weder meine behandelnden Ärzte noch die Entscheider des Versorgungsamtes bei meinen Fußwegen begleitet hatten. Offenbar war denen meine Stellungnahme auch nicht "schnuppe". ;-)
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