Hallo Hilde,
auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird ein Hinzuverdienst bis zu 450 € nicht angerechnet. Außerdem wird angenommen, dass bei einem Hinzuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Für Sie besteht daher die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit so zu gestalten, dass Sie nicht jeden Tag die Wegstrecke zurücklegen müssen.