Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

1000 Euro Teilrentenrückzahlung

von fusko22.03.2017 | 18:33
1125 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, bekomme seit Febr. 2016 Teilrente zu meinem Verdienst dazu. Bin Teilzeit beschäftigt und schwerbehindert. Die Rentenversicherung hat von meinem Arbeitgeber die aktuellen Verdienstbescheinigungen von 2016. Die Rentenversicherung verlangt jetzt nach 2 x Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze 1000 Euro zurück. Mein monatliches Nettogehalt entspricht der monatl. Grundsicherung ca. 950 Euro. Meine Frage, soll ich Widerspruch einlegen wo bekommt man Rat? Kann das Geld unmöglich zurückzahlen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Hier finden Sie die nächste Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. den ehrenamtlichen Versichertenältesten. Dort hilft man Ihnen weiter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

"Der Arzt"am 22.03.2017 | 18:46
Du kannst mir das Geld überweisen. Gruss "Der Arzt"
KSCam 22.03.2017 | 19:02
Rat bekommen Sie in jeder DRV Beratungsstelle. Zunächst stellt sich die Frage ob die Überzahlung bereits per Bescheid festgestellt wurde oder ob lediglich eine sogenannte Anhörung durchgeführt wurde. Geht es um eine Anhörung so können Sie darlegen warum Sie den Betrag von 1000 € nicht zurückzahlen wollen und / oder nicht können. Vielleicht ist es ja möglich die Schulden ratenweise zu begleichen? Handelt es sich um den Rückforderungsbescheid besteht das Recht Widerspruch einzulegen mit Begründung warum der Bescheid falsch sein soll (aber in dem Fall müssten Sie zuvor ein Anhörungsschreiben erhalten haben? Wie haben Sie darauf reagiert?) Ob Sie die im Rentenbescheid genannten Zuverdienstgrenzen tatsäch überschritten haben oder ein Fehler der DRV vorliegt dürfte sich leicht klären lassen. Dass es diese Grenzen gibt muss Ihnen bewusst gewesen sein. Haben Sie die Grenzen (bewusst oder unbewusst) nicht eingehalten, läge zumindest kein Fehler auf Seiten der DRV vor.
W*lfgangam 22.03.2017 | 20:32
Hallo fusko, zusätzlich müssen Sie noch Ihre Teilrente dazu rechnen, damit sind Sie aus der GruSi wohl raus - so dass Sie nicht auf 'Bedürftigkeit' plädieren können, um der Nachforderung zu entgehen. KSC hat Ihnen schon den weiteren Weg aufgezeigt - Ihr erster Schritt geht in die Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, die analysieren das für Sie und die weiteren Möglichkeiten/Bedingungen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026